Wien – Das Finanzministerium hat jetzt den Vertrag mit Irmgard Griss in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Hypo-Untersuchungskommission veröffentlicht. Hintergrund des Schritts, der im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grün-Abgeordneten Ruperta Lichtenecker durch Minister Hans Jörg Schelling erfolgte: Griss hat die ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen zurückgestellt oder gelöscht, die Protokolle zu den eigenen Ermittlungen vernichtet.

Die Meldung über die angebliche Reißwolf-Aktion hat vor genau zwei Monaten zu heftigen Kontroversen geführt. Alle Fraktionen im Hypo-Untersuchungsausschuss kritisierten Griss für das "Shreddern" der Akten. Die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofs wiederum stellte einen Zusammenhang mit ihrer Präsidentschaftskandidatur her: Der Umgang mit den Akten wurde just einen Tag vor Bekanntgabe des Griss-Antritts zur Wahl publik gemacht, weshalb die Kandidaten den Parlamentsparteien "taktische Spielchen" vorwarf.

Kein weiteren Vereinbarungen

Und was steht jetzt tatsächlich im Vertrag mit dem Finanzministerium: Was die Unterlagen anbelangt, eigentlich gar nichts. Und, wie Schelling betont: "Darüber hinausgehende Vereinbarungen, insbesondere über den Umgang mit Gesprächsprotokollen und Dokumenten, wurden im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Kommission (...) nicht getroffen."

Griss lädt die Abgeordneten ein, die Auskunftspersonen selbst vorzuladen.
Foto: APA / Herbert Neubauer

Griss hatte in einem Schreiben an das Finanzministerium festgehalten, dass sie sich in den mit den verschiedenen Institutionen (BMF, OeNB, FMA etc) abgeschlossenen Vereinbarungen verpflichtet habe, die ihr zur Verfügung gestellten oder zugänglich gemachten Unterlagen bei Beendigung ihrer Tätigkeit "zurückzustellen oder zu vernichten".

Vertraulichkeit

Später präzisierte Griss, das Aufbehalten der Protokolle hätte "keinen Sinn gemacht", da es keine Instanz gebe, die das Wirken der Kommission überprüfen könne. Diese Aussage bekräftigte die Richterin am Mittwoch. Die Gespräche mit den Auskunftspersonen seien unter Zusicherung der Vertraulichkeit geführt worden. Ohne diesen Schritt hätten die Befragungen mangels Auskunftspflicht gar nicht stattfinden können, verteidigt Griss die Vorgangsweise im Gespräch mit dem Standard.

Dass dem Hypo-Ausschuss dadurch Informationen entgehen könnten, hält sie für "denkunmöglich". Zeugen stünden im parlamentarischen Aufklärungsgremium unter Wahrheitspflicht und seien im Unterschied zur Kommission zum Erscheinen verpflichtet. Überdies könne der Ausschuss alle Gesprächspartner selbst vorladen, meint Griss.

Lichtenecker sieht hingegen einen Widerspruch zu den Griss-Aussagen im genannten Schreiben an das Finanzministerium. Die Grüne findet es zudem "unverständlich", dass sich das Ressort die Unterlagen der Kommission in der Vereinbarung nicht gesichert habe. (Andreas Schnauder, 17.2.2016)