Wien – Die vom Rechnungshof angezeigten Verstöße gegen das Parteiengesetz hatten bisher kaum Konsequenzen. Nur in fünf von 27 Fällen hat der "Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat" (UPTS) im Kanzleramt Strafen verhängt. Wahlkampffinanzierung durch Parlamentsklubs blieb damit ebenso straffrei wie die Parteispende eines Kärntner Landesunternehmens. Der letzte aus 2013 noch offene Fall wurde nun erledigt.

Konsequenzen hatte für die Parlamentsparteien im Wahljahr 2013 nur die Überschreitung der Kostengrenze: So investierte das Team Stronach statt der erlaubten sieben ganze 13,5 Mio. Euro in den Nationalratswahlkampf. Gegen die vom UPTS verhängte Strafe von 567.000 Euro ging die Partei in Berufung. Nicht berufen haben SPÖ und ÖVP: Die SPÖ zahlte 15.000 Euro Strafe, die ÖVP 300.000 für den Nationalrats- und 100.000 Euro für den niederösterreichischen Landtagswahlkampf.

Grenze nur nach Kostenverschiebung eingehalten

Andere Verstöße blieben ohne Folgen: So rechnete die FPÖ ihren Wahlkampf teils über den Parlamentsklub ab, die SPÖ hatte das zumindest geplant. Und die Kärntner SPÖ schaffte die niedrige Wahlkampfkostengrenze im Bundesland nur wegen der Kostenverschiebung in den Landtagsklub. Obwohl die Parteien weder Geld noch Sachspenden von ihren Klubs annehmen dürfen, setzte es dafür keine Strafen: Die Verdachtsmeldungen des Rechnungshofes waren dem Senat unter dem früheren VfGH-Präsidenten Ludwig Adamovich nicht ausführlich genug. Die zuständigen Parteimanager waren bereits 2013 wegen einer (bis heute nicht geschlossenen) "Gesetzeslücke" straffrei geblieben.

Bei der ÖVP blieb die Annahme der 5.000 Euro-Spende eines Kärntner Landesunternehmens ohne Konsequenzen. Zwar verbietet das Gesetz Parteispenden von Staatsfirmen und das fragliche Unternehmen, die Katschbergbahnen, gehörte 2013 zu 30 Prozent der Land Kärnten Beteiligungsgesellschaft (mittlerweile wurde der Anteil auf 24,9 Prozent reduziert). Nach Lesart des Senats betrifft das Spendenverbot aber nur direkte Staatsfirmen, nicht aber deren Töchter. Angezeigt wurde vom Rechnungshof auch, dass Wahlkampfausgaben eines Unterstützungskomitees für Vizekanzler Michael Spindelegger von der ÖVP nicht offengelegt wurden. Auch hier sah der Senat keinen Verstoß und stellte das Verfahren ein.

Aktuell nicht überprüft wurde übrigens das Personenkomitee des niederösterreichischen Landeshauptmannes Erwin Pröll: Über die "Initiative Niederösterreich" flossen im Landtagswahlkampf 2013 nach APA-Informationen etwa 300.000 Euro, die im Rechenschaftsbericht der Partei nicht aufscheinen. Unter den Sponsoren war u.a. die zum Raiffeisen-Konzern gehörende Agrana.

18 Verfahrenseinstellungen

Insgesamt hat der Rechnungshof für 2013 27 mutmaßliche Verstöße gegen das Parteiengesetz angezeigt. In 18 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, in zwei Fällen sah der Senat keine Veranlassung für Ermittlungen und in zwei weiteren erklärte er sich unzuständig, weil Landesgesetze verletzt wurden. Abgesehen von den vier Strafen bezüglich Wahlkampfkosten gab es nur eine Verurteilung: Das BZÖ soll 15.000 Euro zahlen, weil die niederösterreichische Landespartei im Rechenschaftsbericht fehlte. Wie beim Team Stronach läuft hier die Berufung noch.

Der nun zuletzt eingestellte Fall betrifft vier Parteiunternehmen, deren Meldung die SPÖ unterlassen hatte – "irrtümlich", wie die Partei versichert. Den verantwortlichen SP-Organisationen (Kärnten, Kärntner Kinderfreunde und Verband Wiener Arbeiterheime) hätten im schlimmsten Fall 30.000 Euro Strafe gedroht. Der Senat stellte das Verfahren aber ein, weil der Rechnungshof zwar die Partei, nicht aber deren zuständige Untergliederungen zur Stellungnahme aufgefordert hatte. Dass der Rechnungshof diese Vorgabe des Gesetzes für praktisch unerfüllbar hält, war für den Senat nicht maßgeblich, wie es im Bescheid heißt: "Ob die Bestimmung (...) 'in der Praxis nicht anwendbar ist', hat der UPTS nicht zu beurteilen."

Kritik des Rechnungshofpräsidenten

Rechnungshofpräsident Josef Moser sagte zu dem Bericht: "Es gibt überhaupt keine präventive Wirkung. Es gibt keine Konsequenzen, wenn jemand falsche Angaben macht." Moser kritisiert sowohl das Gesetz als auch die Spruchpraxis des Parteien-Senats im Kanzleramt.

Das Fazit des Rechnungshofs lautete: "Der Verfahrens- und Sanktionsmechanismus des Parteiengesetzes und die sich daraus ergebende Spruchpraxis des UPTS führen dazu, dass der Rechnungshof einen sehr hohen Verwaltungsaufwand zum Parteiengesetz abzuwickeln hat, den Parteien jedoch – abgesehen von der offensichtlichen Überschreitung von Wahlwerbungsausgaben – praktisch keine Konsequenzen drohen."

Moser stößt sich insbesondere an der Möglichkeit der Parteien, falsche Angaben jederzeit strafbefreiend zu korrigieren. Selbst bei "offensichtlichen Unrichtigkeiten" müsse der Rechnungshof zuerst bei den Parteien nachfragen, dann Wirtschaftsprüfer mit der neuerlichen Prüfung der Bücher betrauen – und am Ende dieses Verfahrens könnten die Parteien ihre Angaben dann richtigstellen. "Das ist absolut frustrierend, weil Prüfressourcen für etwas eingesetzt werden, wo nur Bürokratie entsteht und die Transparenz nicht erhöht wird", so Moser. Direkt in die Parteifinanzen einsehen darf der Rechnungshof nicht.

"Man kann ungestraft offenkundig unrichtige Angaben machen und hat bis zum letzten Moment Zeit, das richtig zu stellen", kritisiert Moser. So habe eine Partei (die SPÖ, Anm.) trotz Nachfrage des Rechnungshofes vier Parteiunternehmen nicht gemeldet. Der Senat verhängte aber keine Strafe, weil der Rechnungshof ein zweites Mal hätte nachfragen müssen.

Unzufrieden ist Moser auch, dass der Senat Parteispenden öffentlicher Unternehmen nur dann untersagt, wenn diese direkt dem Staat gehören. Tochterfirmen staatlicher Unternehmen dürfen nach Lesart des Senats dagegen sehr wohl Parteispenden vornehmen. Auch das Splitting von Großspenden in mehrere kleine Tranchen ist zulässig. "Damit wurden Umgehungsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet." (APA, 14.2.2016)