Wien – Zumindest in einem Punkt sind sich die Verhandler von Rot und Schwarz einig. Die bisherigen Versuche, arbeitsunfähige Menschen wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen, funktionieren nicht. Wie berichtet wurde mit 1. Jänner 2014 ein neues System etabliert. Menschen, die zu diesem Stichtag jünger als 50 waren, bekommen keine Invaliditätspension (I-Pension) mehr, sondern ein sogenanntes Rehabilitationsgeld.

Sie sollen also nicht in den Ruhestand treten, sondern medizinisch betreut und/oder umgeschult werden, um wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Ende 2015 gab es laut dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger bereits 19.114 Bezieher von Rehabgeld (Ende 2014 waren es noch 11.651).

Seltene Rückkehr

Eines der Probleme dabei: Nur in den seltensten Fällen wurden bisher Umschulungen begonnen. In den ersten beiden Jahren wurden sie nur in jeweils etwas mehr als 200 Fällen für "zumutbar und zweckmäßig" befunden. Auch medizinische Maßnahmen erschienen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im Vorjahr nur bei 922 Fällen als zweckmäßig. In mehr als 90 Prozent der Fälle plädiert die PVA dafür, erst einmal abzuwarten.

Wie das Sozialministerium zuletzt bekanntgab, verloren im Vorjahr auch 3.155 Personen den Anspruch auf Rehabgeld wieder. Fast die Hälfte davon ist nun endgültig in Pension. 1.257 Personen wurden wieder als gesund eingestuft. Wie viele von ihnen wieder einen Job fanden, weiß allerdings niemand – weder das Ministerium noch der Hauptverband. Der Großteil dürfte jetzt wohl Arbeitslosengeld beziehen.

Insgesamt ist die Zahl der Anträge auf I-Pensionen und Rehabgeld in den vergangenen Jahren aber gesunken, wie die folgende Grafik zeigt. Auch der Gesamtaufwand für beide Schienen ist laut Ministerium von 22,9 Millionen Euro im Jahr 2010 auf zuletzt 18,5 Millionen pro Monat gesunken.

Gipfelvorbereitung

Im Vorfeld des Pensionsgipfels am 29. Februar werden nun zahlreiche Reformvorschläge diskutiert. Ein Überblick:

  • Altfälle Was sich bereits abzeichnet: Künftig will man sich stärker auf jene konzentrieren, bei denen man tatsächlich eine Chance auf einen beruflichen Neustart sieht. Zum Hintergrund: Rund die Hälfte der jetzigen Rehabgeldbezieher war schon vor 2014 in einer befristeten I-Pension. Die mangelnden Erfolge in dieser Gruppe frustrieren die PVA-Mitarbeiter, heißt es. Daher wird man hier wohl doch wieder leichter eine unbefristete I-Pension genehmigen. Damit könne man mehr Ressourcen für die aussichtsreichen Fälle freischaufeln, wird argumentiert.

  • Austausch Im Grundsatz ebenfalls unstrittig: PVA, Krankenkassen und AMS müssen besser zusammenarbeiten. Medizinische Rehabilitation und berufliche Umschulung sollen möglichst gleichzeitig und nicht hintereinander erfolgen.

  • Krankenstände Um eine mögliche Berufsunfähigkeit frühzeitig zu erkennen, sollen die Menschen, die längere durchgehende Krankenstände aufweisen (mehr als 28 Tage) gezielt von den Krankenkassen beraten werden. In Niederösterreich läuft bereits ein Pilotprojekt (Early Intervention), das soll flächendeckend ausgerollt werden.

  • Wiedereingliederung Ebenfalls im Gespräch: Nach längeren Krankenständen könnte es Angebote geben, zuerst nur Teilzeit in den Job zurückzukehren. Dieses Thema wurde auch schon unter dem Titel "Teilkrankenstand" diskutiert. Die Arbeitnehmerseite ist aber noch skeptisch und befürchtet, dass Druck auf kranke Mitarbeiter ausgeübt werden könnte.

  • Berufsschutz Derzeit hat man nur dann Anspruch auf eine berufliche Rehab – also Umschulung – wenn man in den letzten 15 Jahren zumindest sieben Jahre in einem gelernten Beruf tätig war. Hilfsarbeiter fallen also um diese Möglichkeiten um, sie können nur Arbeitslosengeld beziehen. Im Gespräch ist daher eine Lockerung beim Berufsschutz. Noch ist die ÖVP-Seite aber skeptisch, weil man befürchtet, nur die Zahl der Rehabgeldbezieher zu erhöhen, ohne dass in der Folge die Vermittlung anderer Jobs gelingt.
Schon drei Viertel der neuen Anträge auf Rehabilitationsgeld gehen auf psychische Erkrankungen zurück. Künftig soll genauer begutachtet werden.
  • Psychische Erkrankungen Was seit Jahren für Debatten sorgt: Bereits drei Viertel der Rehabgeldanträge gehen auf psychische Erkrankungen zurück. Hier gibt es auf Arbeitgeberseite Zweifel, ob es tatsächlich so viele psychisch Erkrankte gibt. Diskutiert wird nun, ob die Ärzte der Pensionsversicherungsanstalt Zugang zu den medizinischen Akten der Antragsteller bekommen können. So könne man besser überprüfen, ob behauptete Erkrankungen tatsächlich vorliegen, heißt es. Zudem soll die Begutachtung der PVA-Ärzte ausgeweitet werden. Derzeit dauert sie häufig nur eine Stunde, künftig könnte das Verfahren auf mehrere Tage ausgeweitet werden.

  • Im Beruf Nach dem Vorbild des deutschen Programms MBOR (medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation) soll es bereits in den Betrieben für gefährdete Personen Angebote geben – etwa eine Adaption des Arbeitsplatzes.

Die Sozialpartner haben sich bei vielen Punkten bereits angenähert, endgültige Entscheidungen werden aber erst am 29. Februar fallen. Schließlich wird auch noch über andere Themen diskutiert: Stichwort Frauenpensionsalter oder Pensionsautomatik. (Günther Oswald, 12.2.2016)