Wien/Berlin – In der Causa der von österreichischen Gerichten festgestellten Unzulässigkeit von Klauseln zu Fluggutscheinen bei Air Berlin und AUA heißt es von der Air Berlin, man sei nach einer VKI-Klage letztinstanzlich dazu verurteilt worden, in den eigenen AGBs keine Klausel mehr zu verwenden, nach der eine Barauszahlung des (Rest-)Guthabens eines Wertgutscheins nicht möglich sei.

Dafür habe man eine Umstellungsfrist von drei Monaten, d. h. bis Mai 2016, erhalten, um die Möglichkeit der Barauszahlung zu gewährleisten, so ein Air-Berlin-Sprecher auf APA-Anfrage. Darüber hinaus seien vom Revisionsgericht keine weiteren AGB-rechtlichen Verstöße festgestellt. (APA, 10.2.2016)