Wien – Kritik an den Öffnungszeiten des im Wirtschaftsministeriums eingerichteten TTIP-Leseraums äußerte am Donnerstag SPÖ-Abgeordneter Harald Troch. "Der Leseraum ist lediglich für zwei Stunden an nur vier Tagen der Woche geöffnet und die Einsichtnahme muss 24 Stunden vorher angemeldet werden", kritisierte Troch in einer Presseaussendung.

Der Leseraum sei nicht größer als 15 Quadratmeter und verfüge nur über zwei Arbeitsplätze. "Sich über TTIP zu informieren, sollte nicht daran scheitern, dass der Raum schlicht zu klein ist", so Troch.

Troch hat nach eigenen Angaben gestern als erster Abgeordneter die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die TTIP-Verhandlungsdokumente wahrgenommen. Auch die Form der eingeforderten Geheimhaltung sieht Troch kritisch. Der Einrichtung von Schiedsgerichten steht Troch ablehnend gegenüber: "Regionale bzw. nationale Bestimmungen des Konsumenten- oder des Arbeitnehmerschutzes dürfen nicht unter dem Vorwand des Investitionsschutzes ausgehebelt werden", so der Abgeordnete. Auch der Kostenaufwand privater Schiedsgerichte spiele eine gewichtige Rolle: "Welche Gemeinde, welcher Kleinstaat kann hier mit multinationalen Großkonzernen mithalten?", so Troch.

Als "Augenauswischerei und Placebo" bezeichnete Team Stronach Klubobmann Robert Lugar in einer Aussendung den Leseraum im Wirtschaftsministerium. Die Abgeordneten müssten "hochkomplexe Vertragstexte in Wirtschaftsenglisch beurteilen, dürfen jedoch nicht – wie im Sinne der Sorgfalt nötig – diese Dokumente sofort mit Experten, wie etwa Wirtschaftsjuristen, diskutieren", so Lugar. So sei der Versuch der Akkreditierung einer Expertin für das Team Stronach ebenso abgelehnt worden wie ein Dolmetscher.

Den Hinweis des Ministeriums, dass die Übersetzung der endgültig ausverhandelten Texte erst nach Abschluss der Verhandlungen erfolge, bezeichnet Lugar "angesichts der Tatsache, dass Deutsch eine der Hauptsprachen der EU ist" als "blanken Hohn". Auch für Lugar ist es unverständlich, dass die Dokumente im Wirtschaftsministerium lagern und nicht im Parlament, "wo wir unseren Arbeitsplatz haben". An der Geheimhaltung könne es jedenfalls nicht liegen, denn genau für diese Fälle wurde das Informationsordnungsgesetz geschaffen. "Beim U-Ausschuss lagern tausende Akten unter Verschluss. Warum soll das nicht auch bei TTIP funktionieren?", so Lugar. (APA, 4.2.2016)