Bregenz – Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch per einstimmigem Gesetzesbeschluss den Weg für umfassende Strukturänderungen in der Spitalslandschaft freigemacht. Zudem wird die Finanzierung der Krankenhäuser neu geregelt. Kern der neuen Bestimmung ist, dass die Standortgemeinden der Landeskrankenhäuser keine Selbstbehalte mehr bezahlen müssen, im Gegenzug aber auch auf Rechte verzichten.

Zuletzt überwiesen die Städte Bregenz, Feldkirch, Hohenems und Bludenz jeweils 2,1 Millionen Euro pro Jahr an das Land. Dass ein solcher Selbstbehalt zu leisten ist, wurde bei der Übernahme der Krankenhäuser durch das Land festgeschrieben. Den Städten war diese Zahlung besonders in den vergangenen Jahren stetig ein Dorn im Auge und führte zu fortwährenden Diskussionen. Nun wurden bzw. werden die seinerzeit gefertigten Verträge durch neue Vereinbarungen ersetzt. Die Selbstbehalte fallen, allerdings auch die von den Städten damals eingeforderten Rechte – so gibt es künftig etwa keine Standortgarantie mehr.

SPÖ-Kritik: Pläne fehlen

Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP) betonte allerdings bereits in den vergangenen Wochen, dass die Schließung eines oder mehrerer Spitäler kein Thema sei. Vielmehr sei nun in einer neuen Kategorie "Landeskrankenhaus Vorarlberg" zu denken – das eben auf verschiedene Standorte aufgeteilt sei. Wie die Schwerpunktbildungen konkret aussehen, wird in naher Zukunft diskutiert werden. SPÖ-Gesundheitssprecherin Gabriele Sprickler-Falschlunge kritisierte am Mittwoch, dass es diesbezüglich noch überhaupt keine Informationen gebe. "Die Pläne werden wir uns genau anschauen", kündigte sie an.

Die Auflassung der Standortverträge wurde in Bregenz und Bludenz bereits akzeptiert. In Feldkirch und Hohenems hat dieser Schritt noch zu geschehen, der Gesetzesbeschluss am Mittwoch hing davon aber nicht ab. "Ich bin guter Dinge, dass dort richtig entschieden wird", sagte ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück im Landtag.

Land federt mit 14 Millionen ab

Extrem vereinfacht wurden außerdem die allgemeinen Beitragszahlungen der Gemeinden. Wurde bisher eine patientenabhängige Einzelfallberechnung betrieben – mit zum Teil über 100.000 Einzelabrechnungen pro Jahr und Gemeinde – so erhält nun jede Kommune nur noch eine Rechnung. Der dort ausgewiesene Betrag basiert je zur Hälfte auf der Einwohnerzahl der Gemeinde sowie der durchschnittlichen Höhe des Entgelts in den vergangenen zehn Jahren. Damit es keine Verlierer im neuen System gibt, steuert das Land 14 Millionen Euro zur Abfederung bei.

Nicht verändert wurde, dass die Gemeinden 40 Prozent des Abgangs tragen müssen. Ein SPÖ-Antrag, der den Prozentsatz auf 35 Prozent senken sollte, wurde von ÖVP und Grünen abgelehnt. Weitere 40 Prozent des Abgangs sind vom Land zu begleichen, die restlichen 20 Prozent entfallen auf die Rechtsträger der Krankenanstalten. (APA, 3.2.2016)