Roger Blum: Der Journalismus ist besser als sein Ruf.

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Roger Blum, "Unseriöser Journalismus?", € 15,99 / 280 Seiten. UVK, Konstanz, 2015.

Blum gibt darin einen Überblick über die Beschwerdemöglichkeiten des Publikums in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Südtirol, Ostbelgien und Liechtenstein. Dann analysiert der Autor Beschwerden in der Schweiz, die die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) in den letzten acht Jahren behandelte.

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Wien – Wie seriös ist Journalismus? Diese Frage wirft der Schweizer Medienwissenschafter Roger Blum in seinem neuen Buch auf und analysiert anhand von Beschwerdefällen, wie es um die Glaubwürdigkeit von Radio und Fernsehen bestellt ist.

STANDARD: Nicht nur Leser, sondern auch Journalisten diskutieren, ob und wann Medien das Herkunftsland von mutmaßlichen Tätern nennen sollen. Was empfehlen Sie?

Blum: Entweder müsste man es immer tun oder nie. Wenn man nur die Nationalität von Ausländern nennt, dann ist das diskriminierend. Man müsste dann auch sagen: "Ein Österreicher aus Kärnten verursachte auf der Autobahn einen tödlichen Unfall."

STANDARD: Medien hören immer öfter den Vorwurf der "Lügenpresse". Wie sollten sie dem begegnen?

Blum: Sie sollten erstens immer redlich berichten und verschiedene Positionen spiegeln, wenn etwas umstritten ist. Und dem Publikum möglichst erklären, was sie eigentlich machen. So wie ein Arzt einem Patienten sagt, was er vorhat. Der Patient ist bereit, einiges zu ertragen, wenn der Arzt genau sagt, was er macht. Medien sollten ebenfalls erklären, wann und warum sie über etwas nicht oder nicht vollständig berichten können, weil etwa Informationen fehlen oder Abklärungen noch im Gange sind. Das ist besser, als einfach zu schweigen.

STANDARD: Social Media befeuern die Geschwindigkeit, mit der Medien auf zirkulierende Informationen reagieren müssen.

Blum: Ja, sie sind gezwungen zu entscheiden, damit rauszugehen, nur weil es andere Medien auch machen, oder abzuwarten, bis es validere Informationen gibt. Wartet man, ist es sinnvoll zu erklären, warum man das tut.

STANDARD: Sie kommen zu dem Befund, dass der Journalismus besser ist als sein Ruf. An welchen Parametern machen Sie das fest?

Blum: Beurteilen kann ich nur einen Ausschnitt. Und zwar die Beschwerden, die in der Schweiz gegen Radio und Fernsehen eingereicht werden. Etwa 20 Prozent der Beschwerden, die bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz eingehen, werden gutgeheißen. Im Vorverfahren bei den Ombudsstellen wird etwa ein Drittel der Beanstandungen für berechtigt gehalten. Das ist ein Indiz, dass sich der Schweizer Journalismus in Radio und Fernsehen an die Regeln hält, dass er fair ist und ein bestimmtes Niveau hat. Nicht ableiten lässt sich daraus, ob es nicht doch unentdeckte Fehler oder Manipulationen durch Medien gibt, die nicht zu einer Beschwerde führen.

STANDARD: Wie viele Beschwerden sind es pro Jahr?

Blum: Das Verfahren ist zweistufig. Ärgert sich jemand über eine Sendung, muss er den Weg über die Ombudsstellen gehen. Das sind bis zu 300 Beanstandungen über Sendungen, von denen pro Jahr etwa 20 als eigentliche Beschwerden bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz eingereicht werden.

STANDARD: Wie erklären Sie sich die Diskrepanz zwischen der geringen Anzahl an Beschwerden und dem nicht besonders guten Ruf, den Journalisten in der Bevölkerung haben?

Blum: Der Journalismus hat durch das Internet Laienkonkurrenz bekommen. Im Netz sind viele Bürger aktiv, die in bestimmten Gebieten mit einer Spezialkompetenz ausgestattet sind oder missionarisch ein Anliegen vertreten. Sie prüfen die Medien kritisch, etwa in der Klimadebatte oder bei internationalen Konflikten. Sie wissen zum Teil nicht, dass sie sich beschweren können oder sie erachten es als zu kompliziert – was es beispielsweise in Deutschland auch ist. Sie schimpfen dann im Netz. Social Media sind der neue Stammtisch für Kommentare. Dass – gerade in Deutschland – von Lügenpresse gesprochen wird, hat nicht nur damit zu tun, dass Menschen im Netz oder auf Demonstrationen ihren ganzen Frust rauslassen, sondern sehr stark auch damit, dass die Wahrnehmung des Journalismus mit Leuten konkurriert, die in bestimmten Teilgebieten sehr viel wissen.

STANDARD: Eine Art Korrektiv, das eigentlich den Journalismus verbessern sollte.

Blum: Natürlich ist das eine Art von Kontrolle, das ist gut und die kann dort stattfinden, wo Medien inkompetent, unvollständig oder gar nicht berichten. Auf der anderen Seite ist es schlimm, dass Leute die Medien als Lügenpresse verunglimpfen, wenn die Medienberichterstattung nicht einseitig in ihrem Sinne ausfällt. Ein Beispiel sind die Ukraine-Berichte, die viele als zu wenig russlandfreundlich kritisierten. In dem einen oder anderen Fall kann man den Medien wahrscheinlich wirklich vorwerfen, dass die Berichterstattung nicht vollständig war, man kann aber sicher nicht verlangen, dass sie eine Völkerrechtsverletzung wie bei der Annexion der Krim nicht als solche benennen.

STANDARD: Journalismus ist zwar besser als sein Ruf, sagen Sie, gleichzeitig nehme die Qualität der Medien ab. Warum?

Blum: Die Bilanz der Beschwerdeverfahren zeigt, dass der Journalismus nicht so schlecht sein kann, da die Mehrheit der Beschwerden ja abgewiesen wird. Gleichzeitig gibt es Forschung, die eine negative Veränderung der Medienqualität feststellt. Erhoben wird das in der Schweiz durch das Team des verstorbenen Kurt Imhof. Ähnliche Forschung gibt es in Österreich durch Josef Seethaler von der Akademie der Wissenschaften. Die Befunde sind gleich, nur muss man unterscheiden: Gemessen wird die Demokratiequalität der Medien; inwiefern also erfüllen die Medien die Funktion, dass Bürger Wahlentscheide oder Volksabstimmungsentscheide treffen können, inwiefern führen sie den politischen Diskurs? Das hat abgenommen.

STANDARD: Bei welchen Medien?

Blum: Man stellt vor allem bei Gratis-, Online- und Boulevardmedien und privaten Rundfunkmedien Tendenzen der Entpolitisierung, Simplifizierung und übertriebenen Personalisierung fest. Es wird mehr über einen Kracher in der ÖVP oder SPÖ berichtet als über Sachfragen, die im Parlament diskutiert werden. Diese Entwicklung führt zu einem Qualitätsverlust. Gleichzeitig gibt es Verbesserungen bei Medien, etwa bei der Vermittlungsqualität. Zum Beispiel, wie sie Geschichten erzählen.

STANDARD: Sie loben zwar das österreichische Beschwerdesystem für TV und Radio bei der Medienbehörde KommAustria, weil es einfach ist, kritisieren aber die Hürde von 120 Unterschriften. Runtersetzen?

Blum: Das würde ich meinen, ja. Grundsätzlich sollten Verfahren möglichst einfach sein, damit sich Bürger gegen Manipulationen durch Medien wehren können. Sehr positiv in Österreich ist, dass die Fristen überschaubar sind. Die KommAustria muss schnell reagieren und den Beschwerdeführer anhören. Ist aber jemand nicht persönlich betroffen, fühlt sich indes durch eine Sendung des ORF oder der Privaten gestört, weil er sie einseitig, politisch gefärbt oder hetzerisch findet, dann ist es eine hohe Hürde, wenn er innerhalb von sechs Wochen 120 Unterschriften sammeln muss. In der Schweiz muss man in vier Wochen 20 Unterschriften sammeln, das ist normalerweise möglich.

STANDARD: In Österreich gab es 2015 auch nur eine Popularbeschwerde (gegen "orf.at" wegen der Ungarn-Berichterstattung, Anm.). Welche Anzahl an Unterschriften empfehlen Sie?

Blum: Etwa 20, wie das in der Schweiz der Fall ist, oder auch 30 oder 40, wenn man die Frist von sechs Wochen beibehält. Jedenfalls sollte es nur ein Bruchteil von 120 sein.

STANDARD: Was wird Medien am öftesten vorgeworfen?

Blum: Meistens ist es die Einseitigkeit einer Sendung. Immer wieder mal gibt es Beschwerden, die eine Verletzung des Jugendschutzes geltend machen oder die Diskriminierung von Frauen oder anderer Bevölkerungsgruppen.

STANDARD: Etwa die Beschwerde über die Eiskunstläuferin, mit der vor Sotschi geworben wurde.

Blum: Das war ein Trailer in Zusammenhang mit den Olympischen Spielen in Sotschi, der vor jeder Berichterstattung der SRG gesendet wurde. In diesem Trailer sah man eine Reihe von Wintersportarten, darunter eine Eiskunstläuferin, die sich in der Luft dreht. Beim Dreh sieht man den Slipteil ihres Sportshirts. Das wurde als sexistisch beanstandet.

STANDARD: Wie wurde entschieden?

Blum: Die Unabhängige Beschwerdeinstanz hat diese Beschwerde abgelehnt, da es eine rein sportliche, professionelle Bewegung der Sportlerin war. Sexismus ist es, wenn Frauen als Blickfang missbraucht werden, um etwas anderes anzupreisen.

STANDARD: Wie definieren Sie die Grenze, wo Pressefreiheit aufhört und Persönlichkeitsverletzung anfängt?

Blum: Ist ein Beitrag beispielsweise anwaltschaftlich aus der Perspektive einer bestimmten Gruppe aufgezogen, ist das keine Verletzung der Regeln. Anwaltschaftlicher Journalismus ist möglich. Entscheidend ist: Werden Vorwürfe gegen Personen oder Institutionen erhoben, müssen sich diese verteidigen können. Argumentiert man etwa aus der Sicht von Flüchtlingen und erhebt Vorwürfe gegen Prüfungsinstanzen, müssen die sich zwar äußern können, das muss aber nicht im gleichen Umfang passieren, wie beispielsweise Asylbewerber zu Wort kommen. Die Frage ist, ob durch die Berichterstattung das Publikum manipuliert und in die Irre geführt wird. Wird das Publikum bewusst getäuscht, verletzt der Beitrag das Programmrecht.

STANDARD: Sie waren zehn Jahre Präsident des Schweizer Presserats. Wie beurteilen Sie das Pendant in Österreich? Kritiker monieren, dass er zahnlos sei. Die "Kronen Zeitung" wird regelmäßig gerügt – ohne Konsequenzen.

Blum: In Österreich müssen Medienunternehmen dem Presserat beitreten. In der Schweiz und in Deutschland ist das anders geregelt. Zwar sind die Verleger Mitträger des Presserats, einzelne Medienunternehmen müssen aber nicht beitreten. Der Schweizer Presserat beurteilt Beschwerden unabhängig davon, ob sich ein Medium zu ihm bekennt. Die Macht des Presserats ist keine Sanktionsmacht, die das betroffene Medium zwingt, ein Schuldbekenntnis zu veröffentlichen.

STANDARD: Müssen die Rügen in der Schweiz veröffentlicht werden?

Blum: Einen Zwang zur Veröffentlichung durch die Betroffenen gibt es nicht. Die Stellungnahme wird öffentlich gemacht, und in der Regel sorgen die anderen Medien dafür, dass sie bekannt wird. Die Macht der Medien besteht nicht darin, dass sie Truppen aufmarschieren lassen, sondern in der Herstellung von Öffentlichkeit. Das ist auch die Macht des Presserats.

STANDARD: Sind Sie für eine Aufwertung? Diskutiert wird etwa, dass nur jene Medien Presseförderung erhalten, die Mitglied des Presserats sind.

Blum: Das könnte man sicherlich koppeln. Wenn man Kriterien für die Presseförderung definiert, dann ist ein Bekenntnis zu journalistischer Ethik und zu bestimmten Regeln sinnvoll.

STANDARD: Die meisten Beschwerden und eine Rüge hat es nach einem Foto der "Kronen Zeitung" mit toten Flüchtlingen in einem Lkw gegeben. Wie würde der Schweizer Presserat entscheiden?

Blum: Ich bin mit der Haltung des österreichischen Presserats einverstanden. Man muss zwischen Bildern, die ein historisches Dokument sein können und bestimmte Konflikte illustrieren, und solchen, die die Würde der Abgebildeten und die Gefühle der Angehörigen verletzen, unterscheiden. Das Bild des angeschwemmten toten Kindes ist beispielsweise so ein Dokument. Das Kind ist nicht in seiner Würde diskriminiert oder entstellt, sondern dokumentiert, was da passiert ist. Werden aber Menschen in einer unwürdigen Weise gezeigt, etwa Leichenteile oder entstellte Personen, dann ist es weder dem Publikum noch Angehörigen zuzumuten. Ich hielt auch die Fotos vom toten Gaddafi für problematisch. Die Menschenwürde muss gesichert bleiben. (Oliver Mark, 31.1.2016)