Der Bund solle sich die Entschädigung von den Beamten zurückholen, findet Harald Walser.

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Wien – Aus Evelyn Mayers Sicht begann alles im Jahr 2006, als sie sich geweigert habe, politische Informationen aus ihrer Schule Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) zur Verfügung zu stellen. In der Folge sei sie jahrelang Schikanen ausgesetzt gewesen, die schließlich in einem Burnout endeten.

Der Oberste Gerichtshof gab der früheren Direktorin der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Biedermannsdorf im Dezember Recht. Der Bund wurde verurteilt, der Ehefrau des bekannten Verfassungsrechtlers Heinz Mayer eine Entschädigung (die Höhe steht noch nicht fest) zu zahlen, weil es durch eine Schulinspektorin "gezieltes und systematisches Mobbingverhalten" gegeben habe. Mittlerweile ist Evelyn Mayer in Pension.

Interner Aktenvermerk

Dem grünen Bildungssprecher Harald Walser wurden nun interne Aktenvermerke der involvierten Behörden zugespielt, die den Fall in einem noch schieferen Licht erscheinen lassen. In einem Schreiben vom 6. September 2011 an einen Mitarbeiter des Landesschulrats Niederösterreich erläutert die Finanzprokuratur (sie vertritt den Bund in Rechtssachen), wie man aus ihrer Sicht gegen die nicht begründeten Vorwürfe Mayers vorgehen solle.

Wörtlich heißt es: "Es erscheint kaum eine bessere Verteidigungslinie ersichtlich, als dass das angebliche Mobbingopfer Schuldirektorin Dr. Mayer selbst nicht Opfer, sondern Täterin von Mobbing gewesen sein sollte." Empfohlen wurde, eine frühpensionierte Lehrerin zu befragen, "da sie dem Mobbing der Klägerin Dr. Mayer zum Opfer gefallen ist".

Finanzprokuratur wollte Klagsrisiko erhöhen

Zusätzlich sprach sich die Finanzprokuratur dafür aus, dass sich Landesschulratspräsident Hermann Helm und die erwähnte Schulinspektorin dem Verfahren des Bundes anschließen. Denn: "Auf Klagsseite entsteht dadurch ein größeres Kostenrisiko, nämlich die 'Gefahr', statt bloß einfacher Kosten an die Prokuratur Kosten in dreifacher Höhe ... bezahlen zu müssen."

Grünen-Politiker Walser zeigt sich fassungslos: "Das muss man sich vorstellen: Offizielle Dienststellen beschließen, vor Gericht eine von ihrer Vorgesetzten gemobbte Beamtin systematisch noch einmal zu mobben, um einer Schadenersatzforderung zu entgehen", wie er auf seinem Blog schreibt.

Walser fordert nun, der Bund möge sich die Entschädigung, die Mayer gezahlt werden muss, von den involvierten Beamten auf dem Regressweg zurückholen. "Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler für den Schaden aufkommen muss." (Günther Oswald, 29.1.2016)