So manch Versicherer hat Probleme mit teuren Altverträgen.

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Wien/Salzburg – Auch in Österreich sind Bausparkassen-Kunden nun von ungewollten Kündigungen ihrer Sparverträge betroffen. Noch im Herbst wurde versichert, dass diese deutsche Praxis kein Thema sei, nun ist laut "Kurier" Wüstenrot ins Visier geraten. Die Arbeiterkammer lässt die Zulässigkeit einseitiger Vertragskündigungen prüfen, für sie gelten Fixzinszusagen über die sechsjährige Vertragsfrist hinaus unbefristet.

Die Wüstenrot-Bausparkasse soll dem Bericht zufolge Kunden vor ein Ultimatum stellen: Entweder wird eine Reduktion der Zinsen auf 0,125 Prozent akzeptiert, oder man soll sein Geld abheben. So soll es derzeit "zig anderen Kunden von Bausparkassen" gehen. Denn die Institute hätten vor Jahren – aus heutiger Sicht – hohe Fixzinsen versprochen, wenn sie ihr Geld nach Ablauf der sechsjährigen Bausparvertragsfrist liegen lassen. Die Institute könnten sich das nicht mehr leisten und versuchten nun, diese Altkunden loszuwerden.

Wüstenrot beruft sich auf Konsumentenschutzgesetz

Wüstenrot beruft sich laut dem Bericht auf Paragraf 6 Absatz 1 Zusatz 2 des Konsumentenschutzgesetzes und eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz vom Mai. Die betroffenen Bausparkunden seien über die Änderung des Zinssatzes auf ein marktkonformes Niveau informiert worden, und auch über die Möglichkeit des Widerspruchs innerhalb einer Zweimonatsfrist. Per 1. Februar gilt bei Wüstenrot ein Satz von 0,125 Prozent.

Durch das überlange Liegenlassen von Spareinlagen werde "der Zweck des Bausparens nicht mehr erfüllt", heißt es von Wüstenrot. Denn mit Ablauf der sechsjährigen Mindestbindefrist stünden die Einlagen aus dem Vertrag nicht mehr nachhaltig für die Darlehensfinanzierung zur Verfügung, "sondern gelten als de facto täglich fällige Spareinlagen, die sich der Bausparkunde jederzeit auszahlen lassen kann".

Ähnlich sieht das die S-Bausparkasse. Bei den hier betroffenen weniger als 50 Verträgen gehe es einen Teil der "Uraltverträge" aus der Zeit vor 1999. Damals wurde das Bausparsystem umgestellt: Bis dahin gab es Fixzinszusagen, seither nur noch variable Zinsen, wie Vorstandsdirektor Ernst Karner im Gespräch mit der APA erklärte.

Keine Zinsanpassung

Für diese Altverträge aus den 90er-Jahren mit täglich fälligen Einlagen habe es nie eine Zinsanpassung gegeben. Dies betreffe bei der S mehr als 1.000 Kunden, die aber meist nur geringe Beträge zwischen 500 und 10.000 Euro liegen hätten, gelegentlich auch 15.000 Euro. Angeschrieben habe die S aber nur jene Kunden, die mehr als 25.000 Euro liegen hätten. Diese Kunden würden nicht nur bei der Verzinsung, sondern auch beim Volumen über den vorgesehenen Grenzen liegen. Bei einem Sparvertrag, in den 1.000 Euro eingezahlt würden, betrage die Versicherungssumme nämlich nur 20.000 Euro, so Karner.

Bei diesen Altverträgen geht es um eine Verzinsung von über zwei Prozent. Den paar S-Kunden werden laut Karner 0,2 beziehungsweise 0,5 Prozent angeboten, für täglich fällige Gelder jedenfalls über dem Markt. Nimmt ein Kunde nicht an, werde er gekündigt. Diese schon seit dem Vorjahr gehandhabte Praxis hatte man sich vorab durch ein Rechtsgutachten bestätigen lassen. Bei Wüstenrot soll einem im Bericht genannten Kunden namens "Christian Sch." die Verzinsung von früher 2,25 Prozent auf 0,125 Prozent reduziert worden sein.

Nicht alle ziehen mit

Kein Problem mit teuren Altverträgen hat offenbar die Raiffeisen-Bausparkasse. "Höher verzinste Altverträge bestehen bei uns nur in einem sehr geringen Ausmaß", heißt es in einem Statement. Allgemein gelte, dass Bausparverträge nach Ablauf der sechsjährigen Vertragsfrist entweder vom Kunden gekündigt werden, der Kunde das von Raiffeisen gelegte Bindungsangebot wähle oder die Einlagen variabel weiterverzinst werden. Die Zinsen würden sich so an das allgemeine Zinsniveau anpassen. Seit 2015 habe eine variable Verzinsung des Sparguthabens nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine Zinsuntergrenze von 0,1 Prozent, davor seien es 0,5 Prozent gewesen.

Die Start-Bausparkasse, früher ABV, sieht "keinen Grund, in bestehende Sparverträge einzugreifen". Verträge nach Ablauf der sechsjährigen Sparphase würden bei ihr tagfällig verzinst, momentan mit 0,125 Prozent im Jahr. (APA, 26.1.2015)