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Buchhändler kämpfen vor allem gegen Amazon, die eigene Vertretung kontrolliert ihre Mitglieder dennoch scharf.

Foto: dpa / Arne Dedert

Wien – Ein STANDARD-Bericht über eine österreichweite Mystery-Shopping-Aktion der Wirtschaftskammer im Buchhandel zur Kontrolle der Einhaltung der Buchpreisbindung schlägt Wellen. Auch wenn die Preisfestsetzung durch die Verlage von den Händlern nicht angefochten wird, gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Art und Weise der Überwachungsaktion. Verdeckte Käufer hatten sich mitten im Weihnachtstrubel als Lehrer ausgegeben und Rabatte für die Schulklasse verlangt.

Einzelne Händler kamen den Bitten nach und gewährten ein Freiexemplar. Was bei der angegebenen Klassenstärke von 14 Schülern eine Überschreitung der erlaubten fünfprozentigen Rabattgrenze dargestellt hätte. Obwohl es gar nicht zum Abschluss der Käufe gekommen ist – die Mystery-Shopper erkundigten sich nur nach den Konditionen –, wurden Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz mit Klagsdrohung und Rechnungen für die Rechtskosten geahndet. Und das im Namen der eigenen Interessenvertretung.

Branchenobmann: Neuerliche Aktion "auszuschließen"

Nun soll die Vorgangsweise der mandatierten Rechtsanwaltskanzlei bei der nächsten Sitzung des Fachverbands Buch- und Medienwirtschaft in Wien thematisiert werden, berichtet Günter Wohlgenannt, Branchenobmann in Vorarlberg. Viel mehr will er zu dem heiklen Thema nicht sagen, weil es sich um eine interne Angelegenheit handle – nur so viel: "Ich bin zuversichtlich, dass wir einen Weg finden werden, der der Branche gerecht wird."

Zuvor hatte sich Wohlgenannt in einem Schreiben, das dem STANDARD vorliegt, an die Mitglieder gewandt. "Die Art und Weise, wie die Aktion durchgeführt wurde, war zwar korrekt, aber für die Mitglieder nicht befriedigend (Betragshöhe bei Erstverstoß/Durchführungsart und Zeitpunkt der Aktion)." Eine Wiederholung der Vorgangsweise ist aus Sicht Wohlgenannts "auszuschließen", informierte er die Buchhändler. (as, 24.1.2016)