Der ehemalige FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger (rechts) und sein Anwalt am Mittwoch bei Prozessbeginn am Mittwoch.

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Wien – Wer von Walter Meischberger Aufschluss darüber erwartet hatte, von wem er den Tipp über den Verkauf eines Münchner Hotels im Jahr 2003 bekommen hatte, wurde enttäuscht. Fast zwölf Jahre danach sah sich der als "strategisch-politischer Berater" des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser tätige Ex-FPÖ-Politiker außerstande, sich daran zu erinnern, wer ihm die wertvolle Info gesteckt hatte.

Im Verlauf der dreistündigen Einvernahme glaubte sich Meischberger lediglich daran erinnern zu können, dass es ein früherer Manager eines großen Wiener Hotels gewesen sein könnte. Und dass er die Info, die ihm zwei Jahre später ein Nettohonorar von 500.000 Euro einbrachte, an einen Wiener Baumeister weitergereicht habe. Der wiederum war ein Vertrauter des früheren Porr-Chefs, der seinerseits veranlasste, dass eine damalige Porr-Tochter den Hoteldeal durchzog.

Nicht strafrechtlich relevant

Zur Erhellung des Sachverhalts im Untreueprozess gegen zwei UBM-Manager und Meischberger mag der Lauf der goldwerten Information interessant sein – strafrechtlich relevant ist er nicht. Befragt werden können die damaligen Geschäftspartner auch nicht, sie sind krankheitsbedingt verhandlungsunfähig oder verstorben – wie der damalige Generalsekretär im Finanzministerium, bei dem Meischberger betreffend Übersiedlung der Zollbeamten in ein Porr-Bürohaus in der Wiener Brehmstraße intervenieren sollte. Womit sich nach Ansicht Meischbergers der von der Staatsanwaltschaft vermutete (und somit zu beweisende) Konnex zur Causa Brehmstraße erschöpfte.

Zufall oder nicht: Brehmstraße und Münchner Hotelprojekt haben trotzdem eine Verbindung: Meischbergers Honorar floss unmittelbar, nachdem Porr und Finanzministerium betreffend Zoll handelseins geworden waren.

Sehr wohl relevant für die Beweiswürdigung ist, ob Meischberger tatsächlich als "Makler" fungierte, also den entscheidenden Tipp geliefert hat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Scheinrechnung gelegt und Honorar für eine nicht erbrachte Leistung kassiert zu haben und somit Beitragstäter zur Untreue gewesen zu sein, was Meischberger ebenso bestreitet wie die beiden angeklagten Manager Karl B. und Heribert S. Der Umstand der Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) und der Rechnungslegung (warum erst im Mai 2005, also eineinhalb Jahre nach Abschluss des Hoteldeals im Oktober 2003) ist nach Ansicht der Verteidigung ebenso wenig maßgeblich wie das Datum der Rechnungserstellung.

IT-Experten sollen prüfen

Letztere will Richter Michael Tolstiuk noch einmal dahingehend von IT-Experten prüfen lassen, ob Anbot und Rechnung Jahre später, also nachträglich, erstellt worden sein könnten, um sie Ermittlern vorlegen zu können.

Der zweite Prozesstag endete mit einem Disput über die von der Staatsanwaltschaft beantragten vielen Zeugen. Mangels eines konkreten Beweisthemas versuche die Staatsanwaltschaft unzulässige Erkundungsbeweise durchzuführen, echauffierte sich Meischbergers Anwalt Eduard Salzborn. Man werde zeitgerecht Beweisanträge stellen, konterte Staatsanwalt Gerald Denk. Richter Tolstiuk will alle Namen prüfen und eine Liste an Zeugen erstellen, die das Gericht jedenfalls laden werde. (ung, 21.1.2016)