Der ehemalige Formel-1-Weltmeister war am 29. Dezember 2013 beim Skifahren schwer verunglückt.

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München – Bei der Berichterstattung über den Gesundheitszustand von Michael Schumacher sind Medien einem Urteil zufolge zu weit in die Privatsphäre des Ex-Formel-1-Weltmeisters eingedrungen. Das Oberlandesgericht München wies am Dienstag eine Berufung von Medienunternehmen gegen entsprechende Urteile weitestgehend zurück. Eine Revision gegen die in vier Einzelfällen gefällten Urteile schloss der Senat aus.

Hintergrund ist eine Klage von Schumachers Anwälten auf Unterlassung, nachdem in vier Zeitschriften Berichte über dessen Gesundheitszustand erschienen waren, die eine Pressemitteilung von Schumachers Sprecherin ausschmückten. Das Oberlandesgericht stellte in der Verhandlung klar, dass ein Berichterstattungsinteresse über den Gesundheitszustand einer der berühmtesten Personen Deutschlands durchaus bestehe. Andererseits habe auch eine Person des öffentlichen Lebens ein Recht auf Privatsphäre.

Der ehemalige Formel-1-Weltmeister war am 29. Dezember 2013 beim Skifahren schwer verunglückt. Der mittlerweile 47-Jährige hatte sich bei seinem Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zugezogen und tagelang um sein Leben gekämpft. (APA/dpa, 20.1.2016)