Wer nicht allzu teuer wohnt und noch den Skipass beim Hotel mitbucht, ist künftig ein klarer Fall für die EU-Pauschalreiserichtlinie. Bis Ende 2017 muss sie spätestens von Österreich umgesetzt werden.

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Wien – Kurzentschlossene, die keine allzu hohen Ansprüche stellen, sind rund um das Skigebiet Tiroler Zugspitz Arena ab circa 70 Euro pro Tag und Zimmer im Rennen. Ein Dreitagestrip kommt also auf 210 Euro. Der Skipass für 2,5 Tage schlägt mit weiteren 98,50 Euro zu Buche.

Bietet ein Hotel beides gemeinsam an, was nicht selten der Fall ist, wäre das künftig laut einer neuen EU-Richtlinie klar eine Pauschalreise. Eine solche liegt nämlich immer dann vor, wenn die Nebenleistung mehr als 25 Prozent des Gesamtpreises ausmacht. Hintergrund der Richtlinie war eigentlich der Konsumentenschutz, für die betroffenen Hoteliers wird die Umsetzung des EU-Regelwerks, die bis spätestens Ende 2017 erfolgen muss, aber unangenehme Nebeneffekte haben.

Zweite Konzession

Sie müssten nämlich auch eine Konzession als Reisebüro beantragen – und somit auch ein zweites Mal Kammerumlage an die Wirtschaftskammer abführen. Der Fachverband der Hotellerie geht davon aus, dass in manchen Regionen bis zu 50 Prozent der Betriebe einen zweiten Gewerbeschein benötigen werden – vor allem in der Ferienhotellerie, wie Geschäftsführer Matthias Koch zum STANDARD sagte. Insgesamt hat sein Fachverband 17.000 Mitglieder.

Zwischen Justizministerium und Kammer wurde bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die prüfen soll, wie die Belastung bei der Umsetzung der Richtlinie möglichst gering gehalten werden kann. Koch nennt ein Beispiel: Wenn ein Zusatzangebot nicht vorab, sondern erst im Hotel gebucht werde, sei das kein Anwendungsfall für die Pauschalreiserichtlinie. Folglich brauchte man auch keine Reisebürozulassung.

Gewerbeordnung entrümpeln

Der Neos-Abgeordnete und Hotelier Sepp Schellhorn schlägt hingegen vor, die Gewerbeordnung zu modernisieren, um den Betroffenen die doppelte Kammerumlage zu ersparen. Er schlägt ein Gewerbe "Tourismus" vor, das Hotellerie, Gastronomie und Reisebüro abdeckt. "Damit wäre der nationale Spielraum ausgeschöpft, und der EU-Richtlinie wären die bürokratischen Zähne gezogen." Österreich sei bereits "überbürokratisiert und derart festgezurrt, dass uns jede weitere Richtlinie doppelt trifft", beklagt Schellhorn.

Weder in der Fachgruppe Hotellerie noch in jener der Reisebüros möchte man aber die Reisebüros von der Liste der reglementierten Gewerbe streichen – aktuell fallen 82 Gewerbe in diese Kategorie.

Gute Gründe

Auch seine Fachgruppe habe kein Interesse, die Betriebe über Gebühr zu belasten, sagt der Obmann der Reisebüros, Felix König. Es gebe allerdings auch gute Gründe für die Reglementierung: "Es braucht gewisse Fachkenntnisse, um unsere Kunden bestmöglich zu betreuen."

Von beiden Fachgruppen wird auch ins Treffen geführt, dass theoretisch schon bisher viele Hoteliers und Gastronomen eine Reisebürozulassung benötigt hätten. Laut Judikatur ist nämlich bereits bei Nebenleistungen zwischen sieben und zehn Prozent des Preises von Pauschalangeboten auszugehen. Bisher war das allerdings totes Recht. Mit der neuen EU-Richtlinie habe man nun wenigstens Rechtssicherheit, sagt WKO-Vertreter Koch. (Günther Oswald, 20.1.2016)