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Linz – Wegen seines auf Facebook geposteten Vorschlags, Asylwerber in ehemaligen Konzentrationslagern unterzubringen, wurde ein 56-jähriger Deutscher am Montag vor dem Landesgericht Linz schuldig gesprochen und zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sah Verstöße gegen das Verbotsgesetz, der Angeklagte will es nur als "Verarsche" brauner Ideologie gemeint haben.

Die Geschworenen befanden den Angeklagten weitgehend für schuldig. Nur bezüglich zweier weitergeleiteter Bilder sprachen sie ihn frei. Das im unteren Teil des Strafrahmens – ein bis zehn Jahre – angesiedelte Urteil ist rechtskräftig.

Verteidigung vermutet Schutzbehauptung

Der Arbeiter, der in Oberösterreich lebt, soll zu einer Diskussion um eine Flüchtlingsunterkunft in Vorarlberg gepostet haben: "Ich, ich hab noch Platz. Mauth. Dach. Ausch. (Mauthausen, Dachau und Auschwitz, Anm.) Platz für tausende!!!". Die Anklage wirft dem Mann zudem vor, einschlägige Bilder weitergeleitet zu haben: Eines zeigt einen SS-Stahlhelm, darunter steht: "Habe diesen Helm am Dachboden gefunden. Mein Opa war wohl Elektriker", eine andere Datei besteht aus vier Fotos von Adolf Hitler und der Schrift "Germanys Next Top-Model", eine weitere zeigt Christbaumschmuck mit Hakenkreuzen und "Sieg Heil"-Aufschrift.

Der Angeklagte gab vor Gericht zu, diese Postings verschickt zu haben. "Aber der Sinn war ganz anders", beteuerte er. Er habe nämlich einem Medienbericht entnommen, dass in Deutschland Flüchtlinge in einem ehemaligen KZ untergebracht werden sollen. Soweit sich klären ließ, dürfte es sich dabei um das Buchenwald-Außenlager Schwerte gehandelt haben.

Mauthausen, Dachau und Auschwitz seien "schreckliche Orte" gewesen, betonte der 56-Jährige. Mit der Unterbringung der Flüchtlinge könnte man "diese Zeit wieder gutmachen". Das Containerdorf in Hörsching (eine Flüchtlingsunterkunft nahe Linz, Anm.) sei "grausam", in ehemaligen Konzentrationslagern "wären es feste Unterkünfte gewesen". Auf den Einwand des Staatsanwalts, dass es dort höchstens unbeheizte Baracken gebe und Container viel eher den heutigen Standards entsprechen würden, räumte er ein, noch nie eine solche Gedenkstätte besucht zu haben.

Das Weiterleiten der Bilddateien verteidigte der Mann damit, dass es für ihn "Karikaturen" gewesen seien. Er habe sie einfach weitergeschickt, um zu zeigen, dass Leute, die solche Dinge ins Netz stellen, "nicht ganz richtig sind". Staatsanwalt Alfred Schaumüller wertete das als "Schutzbehauptung" und als "lebensfremd". Auf die Frage Schaumüllers, warum er die Postings unkommentiert verschickt habe, wenn er damit eigentlich etwas anderes gemeint habe, meinte der Angeklagte: "Im Nachhinein gebe ich Ihnen Recht." (APA, 18.1.2016)