Graz – Die Grazer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen drei Ärzte eingebracht, die durch die Verwechslung einer Spritze den Tod eines Unternehmers verursacht haben sollen. Der Patient war vor zwei Jahren wegen einer Krebstherapie in der Uniklinik des LKH in Behandlung. Eine Ärztin gab ihm offenbar eine Spritze, die für die Vene vorgesehen war, ins Rückenmark, woraufhin er ins Koma fiel und kurz vor Weihnachten starb.

Der Grazer war an Leukämie erkrankt und zur Durchführung einer ambulanten Chemotherapie in Behandlung. Der Fehler geschah im Dezember 2013, als der Mann an einem Tag zwei Substanzen erhalten sollte.

Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung

Die Anklage stützt sich unter anderem auf die Gutachten des Krebsspezialisten Thomas Kühr und des Neurologen Hans-Peter Haring. Angeblich sei der Fehler vermeidbar gewesen, wenn das Medikament nicht als Spritze, sondern als Infusion verabreicht worden wäre.

Vor Gericht verantworten müssen sich nun die Ärztin, die die Spritze verabreicht hat, und zwei ehemalige leitende Ärzte. Der Frau wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, ihre Kollegen müssen sich verantworten, weil sie organisatorische Maßnahmen unterlassen haben sollen.

Die Weltgesundheitsorganisation gab 2007 eine Empfehlung aus, wonach Substanzen wie jene, die dem Mann zum Verhängnis wurden, nur noch über eine Infusion verabreicht werden sollen, um genau solche Verwechslungen zu vermeiden. Die Ermittlungen gegen die Krankenanstaltengesellschaft (Kages) wurden dagegen eingestellt, berichtete der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher. Ein Prozesstermin stand am Montag noch nicht fest. (APA, 18.1.2016)