Wien – Der Streit zwischen der deutschen Textilkette Takko und der Gewerkschaft der Privatangestellten GPA in Österreich geht munter weiter. Laut GPA hat das Unternehmen eine kritische Betriebsratsliste nicht zur Wahl zugelassen, was rechtswidrig sei. Zugelassen worden sei hingegen eine Liste, die aus Führungspersonen bestanden habe. Nun hat sich die GPA an das Arbeits- und Sozialgericht gewandt.

Des weiteren wirft die GPA der Textilkette vor, Wahlkarten nicht ausgestellt zu haben – gewählt werden konnte jedoch nur zwei Stunden lang. Takko hatte in der Vergangenheit betont, dass die kritische Betriebsratsliste nur deshalb nicht zugelassen worden sei, weil Formalfehler vorliegen würden.

Das Unternehmen hatte schon in der Vergangenheit Scharmützel mit deutschen Gewerkschaften ausgefochten und kam 2012 in die Schlagzeilen, weil es über Subfirmen in chinesischen Haftanstalten produzieren hat lassen. Die Zusammenarbeit wurde beendet.

Takko hatte zuletzt eine deutliche Umsatz- und Ergebnissteigerung bekannt gegeben. Das Betriebsergebnis erhöhte sich im 2. Quartal 2015/15 von 9,5 auf 19,3 Mio. Euro. Die Deutschen betreiben international 1.901 Filialen. In Österreich sind 586 Personen in den rund 120 Filialen beschäftigt. (APA, 14.1.2016)