Für viele Asylwerber ist, wie für andere Menschen auch, das Zusammenleben der Familie wichtig.

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Wien – Laut Bundesregierung sollen künftig nicht nur weniger sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge nach Österreich kommen, sondern auch weniger Familienangehörige von asyl- sowie subsidiär schutzberechtigten Personen. Mit der geplanten Asylnovelle soll dieser Familiennachzug erschwert werden – besonders jener der subsidiär Schutzberechtigten, die ihre nächsten Verwandten derzeit nach einem Jahr nachholen dürfen. Die Frist soll auf drei Jahre verlängert, die Bedingungen massiv verschärft werden.

Anfrage der Neos

Somit erscheint die Frage sinnvoll, wie viele Angehörige Asyl- und wie viele Angehörige subsidiär Schutzberechtigter seit 2010 nachgeholt wurden. Doch das weiß man im Innenministerium nicht. Diese Aufschlüsselung werde "nicht geführt", heißt es in der dem STANDARD vorliegenden Antwort auf eine Neos-Anfrage.

Somit fehle der geplanten, zwischen Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten differenzierenden Verschärfung die Rechtfertigung, meint der stellvertretende Neos-Klubchef Nikolaus Scherak; er lehnt die Novelle insgesamt ab. Im Ministerium sagt ein Sprecher, eine getrennte Zahlenerhebung sei nicht nötig: Das Einreiseprozedere für die Angehörigen sei in beiden Fällen gleich. (Irene Brickner, 14.1.2016)