Andreas Khol (links) und Alexander Van der Bellen waren jahrelang Nationalratsabgeordnete. Der ÖVP-Politiker hat noch Anspruch auf eine Politikerpension nach altem Recht, der frühere Grünen-Chef optierte in die neuere Regelung.

Foto: apa/schlager
Foto: APA-FOTO: HANS KLAUS TECHT

Wien – Bundespräsident ist in Österreich kein schlechtbezahlter Job. Aktuell gibt es für das höchste Amt der Republik brutto 24.322 Euro im Monat. Angesichts des Alters der bisher bekannten Präsidentschaftskandidaten stellt sich die Frage, wie sich Pensionsansprüche und Präsidentengage zueinander verhalten. Sowohl Andreas Khol (ÖVP) als auch Alexander Van der Bellen (Grüne) und Irmgard Griss sind ja seit Jahren im Ruhestand.

Zur Anwendung können verschiedene Rechtslagen kommen. Für Altpolitiker (vor 1997) gilt zunächst: Sie dürfen maximal zwei öffentliche Bezüge haben. Beide zusammen dürfen 24.322 Euro nicht übersteigen. Das heißt: Das Präsidentengehalt sinkt um die Politikerpension beziehungsweise die Pension aus einem öffentlichen Dienstverhältnis (was für Khol gelten würde).

Nur ASVG-Pension bleibt unberührt

Die neuere Rechtslage (nach 1997), in die Van der Bellen optiert hat, sieht vor: Verdient man mehr als rund 16.000 Euro (was in der Hofburg der Fall wäre), wird die Pension stillgelegt. Diese Bestimmung würde also sowohl für den früheren Uni-Professor Van der Bellen als auch für die frühere Richterin Griss gelten. Beide würden ebenfalls maximal 24.322 Euro aus öffentlichen Bezügen bekommen.

Lediglich eine ASVG-Pension bliebe von den Bestimmungen unberührt. Khol machte bisher stets ein Geheimnis um seine Pension. In einem Interview erklärte er sogar einmal: "Das werde ich nicht einmal meiner Frau sagen." In früheren Jahren verwies er nur darauf, dass sein Anspruch bei "weit unter 10.000 Euro" liege.

10.028 Euro für Khol

Nun, da der Wahlkampf begonnen hat, veröffentlichte sein Büro konkrete Zahlen. Seit 1. Jänner 2016, also nach Inkrafttreten der Steuerreform, beziehe Khol eine Politikerpension in Höhe von 10.028,99 Euro. Dazu kommt eine nicht bezifferte ASVG-Pension.

Griss bezieht laut ihrem Büro eine Bruttopension von 9.008,39 Euro. Bei Van der Bellen sind es 7.958,17 Euro (6.972,43 Euro Beamtenpension, 985,74 Euro aus einer privaten Pensionskasse für die Zeit als Klubobmann). (Günther Oswald, 12.1.2016)