Straßburg – Die Türkei hat mit dem Verbot der früheren Kurdenpartei DTP gegen die Grundrechte verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kam am Dienstag einstimmig zu diesem Urteil.

Betroffen äußerten sich die Richter über die "extreme Strenge" des türkischen Verfassungsgerichts, das die Partei der demokratischen Gesellschaft (DTP) 2009 "mit sofortiger Wirkung und endgültig" aufgelöst hatte. In den Augen des Verfassungsgerichts galt die Partei als politischer Arm der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK. In Straßburg geklagt hatten die damaligen Parteichefs Ahmet Türk und Aysel Tugluk sowie acht weitere DTP-Politiker wegen Verletzung der Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Wahlen. (APA, 12.01.2016)