Brüssel – Im Vorgehen gegen unfairen Steuerwettbewerb in Europa hat die EU-Kommission ihren bisher größten Schlag gelandet. Sie verlangte am Montag von der belgischen Regierung, rund 700 Millionen Euro von mindestens 35 multinationalen Konzernen nachzufordern. Die Steuervergünstigungen bei Gewinnüberschüssen für diese Unternehmen seien eine unzulässige Staatsbeihilfe. Betroffen sind vor allem EU-Konzerne.

Belgien habe den Unternehmen "erhebliche Steuervorteile" gewährt, die nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig seien, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Dadurch werden kleinere Konkurrenten, die nicht Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe sind, im Leistungswettbewerb benachteiligt."

Namen der betroffenen Firmen nannte die EU zunächst nicht. Vestager sagte lediglich, es gehe "um eine große Vielfalt von Branchen", die Firmen stammten vor allem aus dem produzierenden Gewerbe. Laut Medienberichten gehören dazu der Brauriese AB Inbev und der Tabakkonzern British American Tobacco.

Finanzminister: Rückforderung "schwierig"

Die seit 2005 in Belgien geltende Steuerregelung für Gewinnüberschüsse bot Unternehmen innerhalb multinationaler Gruppen laut Kommission die Möglichkeit, wesentlich weniger Steuern zu zahlen. Dabei wurde die Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer um 50 bis 90 Prozent verringert. Das sollte den sogenannten Gewinnüberschuss ausgleichen, der auf ihre Zugehörigkeit zu einer multinationalen Gruppe zurückzuführen sein soll.

Belgiens Finanzminister Johan Van Overtveldt erklärte, die Kommissionsentscheidung entspreche den Erwartungen. Er habe deshalb bereits im Februar 2015 diese Praxis ausgesetzt, als die Kommission ihre Ermittlungen aufgenommen hatte. Eine Rückforderung der rund 700 Millionen Euro bedeute jedoch "sehr große Konsequenzen" für die betroffenen Unternehmen und sei rechtlich schwierig. Belgien werde dazu seine Position auf Grundlage künftiger Verhandlungen mit der Kommission festlegen. Bis diese abgeschlossen seien, schließe die Regierung keine Möglichkeit aus, auch nicht einen Einspruch gegen die Kommissionsentscheidung.

Grüne: Gute Nachricht für Steuerzahler

Der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold nannte die Entscheidung eine "gute Nachricht für die europäischen Steuerzahler". Zum ersten Mal verurteile die Kommission "nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ein gesamtes System zur Steuervermeidung", sagte Giegold am Montag.

Die Kommission geht auch im Fall anderer Länder gegen unfairen Steuerwettbewerb vor. Im Oktober beschloss sie, dass der italienische Autobauer Fiat in Luxemburg und die US-Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden jeweils bis zu 30 Millionen Euro nachzahlen müssen, weil sie ungerechtfertigte Steuervorteile erhalten haben. Beide Länder haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung angekündigt.

Ins Rollen gebracht wurden die Überprüfungen durch die Luxleaks-Affäre. Dabei hatte ein internationales Recherchenetzwerk Ende 2014 über hunderte Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg auf Kosten anderer EU-Länder Steuerzahlungen vermieden. Sie nutzten dazu Tochterfirmen, die im Prinzip selbst keinen Umsatz machten, und verlagerten auf sie ihre Gewinne aus anderen EU-Staaten. (APA, 11.1.2016)