Die Herausforderungen für die EU werden 2016 nicht geringer: Die Ukraine-Krise, die Sorgen um Griechenland und den Euro sowie der Flüchtlingszustrom werden andauern. Heuer werden aber zwei Länder die Staatengemeinschaft besonders beschäftigen: Großbritannien und Polen. Großbritannien wird sein Verhältnis zu Brüssel neu definieren, das kann und wird auch die EU verändern. Umgekehrt muss die EU ihr Verhältnis zu Polen klären, wo ein Abbau des Rechtsstaats, die Aushebelung der Gewaltenteilung und die Einschränkung der Pressefreiheit erfolgen.

Zum zweiten Mal binnen einer Woche reagierte die EU-Kommission auf die von der rechtsnationalen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) durchgepeitschten Reformen. Beim ersten Mal ging es um die Entmachtung des Höchstgerichts, jetzt um ein neues Mediengesetz, mit dem sich die Regierung Durchgriffsrechte auf öffentlich-rechtliche Sender sichert. Trotz geharnischter Kritik aus Brüssel sprach sich in der Nacht zu Silvester auch die Senatskommission für Kultur und Wirtschaft für das neue Mediengesetz aus.

Jaroslaw Kaczynski und seinen Statthaltern in Regierung und Präsidentenamt – Beata Szydlo und Andrzej Duda – ist offensichtlich egal, was die EU sagt. Kommission und Staatengemeinschaft dürfen den Fehler nicht wiederholen, wie in Ungarn die Einschränkung der Gewaltenteilung zu akzeptieren. In Ungarn passierte der Prozess schleichend, in Polen erfolgt der Umbau in Rekordzeit. Nimmt die EU das hin, kann sie sich als Wertegemeinschaft verabschieden, warnt zu Recht Jean Asselborn, Außenminister der scheidenden EU-Ratspräsidentschaft Luxemburg.

Aber die EU zögert: Die verunglückten Sanktionen gegen Österreich nach Bildung der schwarz-blauen Regierung 2000 wirken noch nach. Gegen die Regierung Berlusconi, unter der die Arbeit von Justiz und Medien in Italien eingeschränkt wurde, unternahm die EU nichts – außer zu appellieren.

Die EU kann nicht zusehen, wenn Grundprinzipien wie die Römischen Verträge und die Kopenhagener Kriterien zur Rechtsstaatlichkeit verletzt werden. Ignoriert Warschau weiter die Kritik aus Brüssel, sollte der Vorschlag Asselborns, Polen die Stimmrechte zu entziehen, aufgegriffen werden. Nach Artikel 7 des EU-Vertrags ist sogar eine Suspendierung möglich, "wenn ein Mitgliedstaat in schwerwiegender Weise die Grundwerte der Europäischen Union verletzt" – dazu gehören explizit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Auch finanzielle Sanktionen wie Einfrieren von EU-Förderungen wären eine Möglichkeit. Mit 12,24 Milliarden Euro ist Polen der mit Abstand größte EU-Nettoempfänger.

Die EU steht 2016 vor der Frage, ob sie weiter eine Werte- und Solidargemeinschaft ist und das auch durchsetzen kann. Das bezieht sich auch auf die Aufnahme von Flüchtlingen. Wer nicht mitmacht, soll dann aber auch nicht die gleichen Rechte bei Mitbestimmung oder Geldzuteilung haben.

Möglich wäre auch eine Neukonstruktion der EU mit einem Kerneuropa, das Wolfgang Schäuble und Karl Lamers 1994 skizziert haben: Dem sollten nur Länder angehören, die "gemeinsam erkennbar gemeinschaftsorientierter handeln". Weniger Kooperation und Integration heißt folgerichtig weniger Rechte. Rosinenpickerei ginge dann nicht mehr. Jeder EU-Staat, nicht nur Großbritannien, kann sich dann entscheiden. 2016 wird sich die EU auch mit ihrer eigenen Krise und Konstruktion beschäftigen müssen. (Alexandra Föderl-Schmid, 2.1.2016)