Allein die Möglichkeit, dass das Parlament auch künftig zu einer Außenstelle von Stein werden könnte, zeigt, wie alt die neuen Regeln für den Amtsverlust von verurteilten Mandataren noch immer aussehen. Dass Haft und Mandat nicht zusammenpassen, darauf hat nun der Zweite Nationalratspräsident hingewiesen – und das zu Recht. Denn zu unbedingter Freiheitsstrafe verdonnerte Abgeordnete können wohl schlecht zwischen den Zellen und den Nationalratssitzungen hin und her pendeln – und selbst nach der Entlassung wäre ihre Präsenz im Nationalrat für das ohnehin politikverdrossene Wahlvolk ein verheerendes Signal – und ja, eine schlichte Zumutung.

Dazu kommt, dass ein Politiker ein Vergehen, das zu einem halben Jahr unbedingt oder einem Jahr bedingt führt, auch noch vorsätzlich begangen haben muss, ehe sein Mandat futsch ist. Wie schwer die pure Absicht etwa bei Verhetzung nachzuweisen ist, gilt als bekannt. Der Fall von Susanne Winter, die unter anderem wegen ihrer Tiraden gegen den Propheten Mohammed eine Geldstrafe und drei Monate bedingt ausgefasst hat, zeigt wiederum, dass solche Urteile höchst selten Häf'n zur Folge haben.

All das sollten die Koalitionäre vielleicht noch einmal mit der gesamten Opposition durchdenken, um dann tatsächlich mehr Strenge bei strafauffällig gewordenen Politikern walten zu lassen. Denn Verhetzung oder auch Korruption sind mit einem Mandat de facto unvereinbar. (Nina Weißensteiner, 2.1.2016)