Schwangerschaft ist keine Krankheit, sagt der Volksmund. Ob Unfruchtbarkeit eine ist, darüber lässt sich streiten. Das muss aber keine endgültige Diagnose sein. Die Fortpflanzungsmedizin ist weit fortgeschritten, weiter, als der Gesetzgeber es lange wahrhaben wollte, und sie entwickelt sich ständig weiter.

Um nachzubessern, hat es eine Rüge des Verfassungsgerichtshofes und einen Obmannwechsel in der ÖVP gebraucht. Erst Reinhold Mitterlehner war dazu bereit, das veraltete Fortpflanzungsmedizingesetz zu überarbeiten. Die ÖVP sollte unter ihm nicht mehr der Sachwalter der Kernfamilie sein. Nun ist auch bei den Konservativen angekommen, dass lesbische Paare genauso Mütter sein können und dürfen. Das Gesetz, das vor einem Jahr beschlossen worden war, hat Ungleichheiten beseitigt, die Kritiker sind aber bis heute nicht verstummt.

Es war längst überfällig, Samen- und Eizellenspenden für zwei Frauen zu erlauben. Davon profitieren nicht nur lesbische Paare. Die Eizellenspende, lange ein Tabu, darf nun auch in Österreich durchgeführt werden. Bisher gab es eine Ungleichheit zugunsten des Mannes. Wenn der Mann keinen fruchtbaren Samen produziert hat, blieb als Alternative die Samenspende; wenn die Frau keine Eizellen produzieren konnte, war das Schicksal, es blieb nur die Adoption.

Kritiker bemühen medizinische Argumente, um ihre eigenen Moralvorstellungen zu untermauern. Von Designerbabys und den Grenzen der Natur ist die Rede. Dabei geht es den Frauen, denen – warum auch immer – eine Schwangerschaft unmöglich ist, nicht um ihre Lebens- oder Karriereplanung. Es ist ungerecht, sie pauschal als Egoistinnen darzustellen.

Eine künstliche Befruchtung ist daher nicht der Ausdruck eines hedonistischen Lebensstils. Es ist eine Entscheidung. Dass diese körperlich und psychisch belastend ist und ein Risiko darstellen kann, ist den Frauen bewusst. Sie empfinden Kinderlosigkeit als größeres Stigma als etwa eine Hormonbehandlung.

Ein Gesetz muss Rahmenbedingungen schaffen, die auf die Lebenswelt der Menschen eingehen, und Grenzen setzen, damit keine Unklarheiten entstehen. Das aktuelle Fortpflanzungsmedizingesetz hat das weitgehend abgedeckt. Nur bei einer Frage wirkt das Gesetz ignorant: Alleinstehende Frauen sind von künstlicher Befruchtung nach wie vor ausgeschlossen. Der Gesetzgeber will dem Kind nicht von Anfang an einen Elternteil vorenthalten. Doch die Mutter-Kind-Familie ist bereits Realität, in Österreich gibt es 250.000 alleinerziehende Mütter. Es wäre sinnvoll, auch dafür eine rechtliche Basis zu schaffen.

Ein Kind bekommen zu wollen ist nichts Unmoralisches, nichts, was die Betroffenen auf die leichte Schulter nehmen, egal, ob sie heterosexuell oder homosexuell sind. Nur weil sie es mit allen Mitteln wollen, sind sie nicht unbedingt bessere, aber auch nicht schlechtere Eltern. (Marie-Theres Egyed, 28.12.2015)