Die Wirtschaftskammer und die Hoteliervereinigung (ÖHV) begrüßen eigenen Angaben von heute, Mittwoch, zufolge die Entscheidung des deutschen Bundeskartellamtes gegen die Bestpreisklauseln des europäischen Online-Buchungsportals Booking.com und sehen nun die heimischen Wettbewerbshüter am Zug. Deutsche Hotels müssen der Reiseplattform künftig nicht mehr die jeweils günstigsten Preise garantieren.

Forderung

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) müsse sich nun "einen diesbezüglichen Schritt auch für Österreich sehr genau ansehen", so der Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Siegfried Egger, und ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. Dazu gebe es bereits seit längerem einen intensiven Informationsaustausch. "Europa ist in Bewegung gekommen – auch Österreich muss sich jetzt positionieren", bekräftigten die beiden Branchenvertreter am Mittwoch und forderten unternehmerische Freiheit bei der Gestaltung von Preisen und Konditionen sowie fairen Wettbewerb.

"Die österreichischen Behörden befinden sich weiterhin in einem seit Jahren anhaltenden Winterschlaf", kritisierte der Geschäftsführer des Tourismusberatungsunternehmens Prodinger, Thomas Reisenzahn, in einer Aussendung.

Untersagung

Das deutsche Bundeskartellamt untersagte Booking.com nun die erst heuer im Juli erneuerten Paritätsklauseln in den AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und sonstigen Vereinbarungen – "ein schönes Weihnachtsgeschenk für deutsche Hotels, wie Reisenzahn anmerkte.

Der europäische Marktführer unter den Reiseportalen darf somit keine Paritätsklauseln gegenüber seinen Hotelpartnern in Deutschland anwenden, sich also in seinen Verträgen mit deutschen Hotels nicht mehr die jeweils günstigsten Preise garantieren lassen. Andernfalls droht ein Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe. Booking.com muss dort die beanstandeten Klauseln aus seinen AGB und Preferred-Partner-Vereinbarungen bis Ende Jänner 2016 entfernen.

Diese Bestpreisklausel verstößt nach Auffassung des deutschen Kartellamts gegen Wettbewerbsbeschränkungen. "In Österreich gibt es keine solchen Weihnachtsgeschenke von Seiten der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)", ortete Reisenzahn ein "bisheriges Versagen der Behörden". (APA, 23.12.2015)