Foto: APA / Uwe Zucchi

Die Pressefreiheit ist ein weites Land. Und ab und zu ein Minenfeld. Zu Zeiten der UdSSR war es nicht verwunderlich, wenn missliebige Berichterstattung mit Unterbringung im Gulag endete. Dass aber in Österreich kritische Veröffentlichungen Prozesse und Verurteilungen nach sich ziehen können, ist doch ein neues Steinchen im Brett der versuchten Entdemokratisierung à la Tierschützerprozesse.

Die Rechercheplattform Dossier.at, die über mangelhafte Asylunterkünfte berichtet hatte, ist rechtskräftig verurteilt worden. Man hätte den Betrieb nicht betreten dürfen. Wie soll man seriös recherchieren, ohne vor Ort zu sein? Nebensächlich. Das Recht des Quartiergebers, mit den Folgen seiner Handlungen nicht öffentlich konfrontiert zu werden, stand hier über dem Recht der Betroffenen, der Aufdecker und der Öffentlichkeit. Gesundheitsgefährdende Zimmer bereitzustellen ist eine Sache, darüber zu berichten eine andere.

Als ich vor Jahren ähnliche Zustände mit ähnlichen Fotos dokumentierte, hatte ich offensichtlich noch einmal Glück. Die Köchin des Asylwerberheimes auf der Saualm, die nicht länger schweigen wollte, weniger. Immerhin wurde sie nicht verurteilt, sondern nur einem Einschüchterungsversuch seitens der Betreiberin unterworfen. Aber jetzt könnten bessere Zeiten für potenzielle Schimmelheime anbrechen. Für die Betreiber natürlich. Nicht für die Bewohner. (Julya Rabinowich, 20.12.2015)