Hohenems/Bludenz – Trotz des propagierten "Nicht-Wahlkampfs" in Bludenz und Hohenems haben die in die Wiederholung der Bürgermeisterstichwahlen involvierten Parteien ÖVP, SPÖ und FPÖ einiges an Geld für Wahlgeschenke, Postwürfe und öffentliche Auftritte locker gemacht. Laut "Vorarlberger Nachrichten (VN)" beläuft sich die Summe auf rund 80.000 Euro, tief in die Tasche hätten vor allem die Sozialdemokraten gegriffen.

Für den Wahlkampf in Bludenz habe die Bundespartei 30.000 Euro zugeschossen, mit den Mitteln der Stadtpartei käme man auf rund 45.000 Euro, schilderte SPÖ-Landesgeschäftsführer Reinhold Einwallner. Vergleichsweise moderat sind demgegenüber die Werbekosten der Volkspartei, sie lässt sich die Verteidigung des Bürgermeistersessels in Bludenz 16.000 Euro, in Hohenems 8.000 Euro kosten. Die Freiheitlichen setzen in Hohenems rund 10.000 Euro ein, um die Wähler davon zu überzeugen, für Landesparteichef Dieter Egger zu stimmen.

Keine Kameras im Wahllokal

Nach der Aufhebung der Bürgermeister-Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) nehmen die beiden Städte das Gemeindewahlgesetz bei der Wiederholung der Wahl am 20. Dezember ganz genau. Unter anderem dürfen die Kandidaten erstmals in Österreich nicht bei der Stimmabgabe in den Wahllokalen von Medien fotografiert oder gefilmt werden.

Die Wahlbehörden der beiden Städte berufen sich dabei auf den Paragraf 30 Absatz zwei des Gemeindewahlgesetzes. Dieser besagt, dass in das Wahllokal "nur die Wähler zwecks Abgabe der Stimme, ferner die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen" dürfen.

Das Gesetz könne so ausgelegt werden, bestätigte der Leiter der Landeswahlbehörde, Gernot Längle. Grundsätzlich müssten das aber die beiden betroffenen Gemeinden entscheiden. Bis zu einem gewissen Grad verstehe er die Wahlbehörden in Bludenz und Hohenems. "Wenn man vorher von allen Seiten beschossen wird, macht man es bei der Wiederholung nach bestem Wissen und Gewissen", sagte Längle.

Keinen einzigen Fehler zu begehen, dürfte demnach auch der Beweggrund der beiden Städte sein. Der VfGH habe in seinem Erkenntnis mitgeteilt, das Gemeindewahlgesetz sei "auf Punkt und Beistrich" einzuhalten, sagte der Pressesprecher der Stadt Hohenems, Mario Lechner. "Wenn das für die Ausgabe der Wahlkarten gilt, gilt es auch für alle anderen Bestimmungen." Es gebe viele kleine Details, auf die man dieses Mal ganz genau achte. (APA, 19.12.2015)