Microsoft gerät wegen seines neuen Betriebssystems Windows 10 in die Bredouille: Wie berichtet wurde die Datei für das Upgrade auch geladen, wenn Verbraucher dem Wechsel auf Windows 10 nicht zustimmten. Dagegen geht nun die Verbraucherzentrale im deutschen Bundesland Baden-Württemberg vor. "Diese Geschäftspraxis ist inakzeptabel, da sie eine unzumutbare Belästigung darstellt", sagt deren Vorständin Cornelia Tausch. Sie kritisiert, dass durch den "Zwangsdownload" Speicherplatz belegt wird und Datenvolumen verbraucht wird.
Zahlreiche Beschwerden
Laut Verbraucherzentrale gab es in sozialen Netzwerken zahlreiche Beschwerden über Microsofts Vorgehensweise. Die Konsumentenschützer forderten den IT-Konzern auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wogegen sich Microsoft bislang weigerte. Deshalb wird nun der Rechtsweg beschritten werden. Der renommierte IT-Anwalt Christian Solmecke denkt, dass Microsoft einen Prozess verlieren wird.
Schadensersatz?
"Aus meiner Sicht darf ein Download nicht ohne Zustimmung des Nutzers gestartet werden, weil der Nutzer dadurch in unzumutbarer Weise belästigt wird", wird Solmecke auf dem Blog seiner Kanzlei zitiert. Gerichte hätten in der Vergangenheit etwa entschieden, dass auch die physische Lieferung von Waren eine Belästigung darstelle – selbst, wenn es sich um Gratisprodukte handle. Wenn das Gericht zugunsten der Verbraucherzentrale entscheide, könnten Kunden sogar Schadensersatzforderungen an Microsoft stellen, über die dann in neuen Verfahren geurteilt werde. (fsc, 17.12.2015)