Hamburg – Unternehmen in Deutschland sollen in Stellenausschreibungen künftig immer angeben, wie viel sie für den Job mindestens zahlen werden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums hervor, wie das Magazin "Spiegel" am Samstag berichtete. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte die Darstellung auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP.

Bei dem Entwurf geht es demnach um das geplante Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Informationen über die finanziellen Vorstellungen der potenziellen ArbeitgeberInnen sollten Frauen dabei helfen, in Gehaltsgesprächen besser zu verhandeln.

In Österreich ist die Angabe des (Mindest-)Gehalts für die ausgeschriebene Stelle seit Jahren vorgeschrieben.

Entgeltgleichheitsgesetz geplant

Auch in Deutschland soll in Stellenausschreibungen künftig das Entgelt mitgeteilt werden, "das als Mindestgrundlage für die Vertragsverhandlungen dienen soll", zitierte der "Spiegel" aus dem Entwurf. Sind ArbeitgeberInnen bereit, mehr zu bezahlen, haben sie "diese Bereitschaft in der Ausschreibung anzugeben".

Die deutsche Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat angekündigt, noch in diesem Jahr ein Entgeltgleichheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Laut Statistischem Bundesamt liegt der Bruttostundenverdienst von Frauen in Deutschland im Querschnitt durch alle Berufe und Qualifikationen um 22 Prozent unterhalb des Verdienstes von Männern. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass Frauenviel öfter in Teilzeit arbeiten als Männer und häufiger Jobs in schlechter bezahlten Branchen haben, etwa in der Pflege oder der Kinderbetreuung. Werden diese Faktoren heraus gerechnet, verdienen Frauen im Schnitt aber immer noch weniger als Männer. (APA, 14.12.2015)