Wien – Die Geschichte des Landes Niederösterreich und seiner Naturschutzbescheide ist um eine Facette reicher. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 17. November den Naturschutzbescheid des Landes Niederösterreichs für den Semmering-Basistunnel aufgehoben. Es liegt somit auf niederösterreichischer Seite keine naturschutzrechtliche Bewilligung für den 27 Kilometer langen Bahntunnel vor.

Als Begründung führen die Höchstrichter die fehlende Berechnung der Wechselwirkungen mit der Semmering-Schnellstraße S6 an – und die Auswirkungen auf das Natura-2000-Gebiet Hohe Wand/Schneeberg/Rax. De facto wird dies die Baupläne nur verzögern, denn der Mangel wird in den nächsten Monaten saniert: Der Gutachter wird sein Gutachten ergänzen, und das Bundesverwaltungsgericht wird einen neuen naturschutzrechtlichen Bescheid ausstellen, sagen mit der Materie vertraute Rechtsexperten.

Abgeblitzt ist die Landschaftsschutzorganisation Alliance For Nature mit ihrer Revision bei der Frage, ob der Bau des Bahntunnels im öffentlichen Interesse liegt, und beim Schutz des Unesco-Welterbes "Semmeringbahn mit umgebender Landschaft". Letzteres wurde vom Gesetzgeber völkerrechtlich nie ausreichend geschützt, daher erkannte es der VwGH als nicht gefährdet. Das öffentliche Interesse sieht der VwGH als gegeben, eine fachliche Prüfung der widersprüchlichen Gutachten nahm das Gericht aber nicht vor. (ung, 3.12.2015)