Wien – Das endlose Hickhack um den Semmering-Basistunnel ist um eine Facette reicher. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Bewilligung nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz aufgehoben. Ein Einspruch wegen der Bewilligung nach dem Eisenbahngesetz wurde hingegen zurückgewiesen, teilte das Gericht am Donnerstag in einer Aussendung mit.

Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Umweltorganisation Alliance for Nature die im Mai in beiden Punkten erteilten Bewilligungen beeinsprucht hatte.

Zu der Aufhebung der Bewilligung nach dem Naturschutzgesetz hält der VwGH fest: "Da das Projekt Semmering-Basistunnel ein 'Europaschutzgebiet' berührt, darf die Bewilligung nur nach Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung erteilt werden." Hierfür seien aber nicht die "erforderlichen Feststellungen" getroffen worden. Fazit: "Das Bundesverwaltungsgericht wird nun das Verfahren betreffend die Bewilligung nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz fortzuführen haben."

Die Politik hatte zuletzt betont, dass selbst ein erfolgreicher Einspruch keine aufschiebende Wirkung habe, womit am 23. November der offizielle Baustart in Niederösterreich erfolgte – drei Jahre nach der Grundsteinlegung. Der 27,3 Kilometer lange Tunnel soll 2026 fertiggestellt sein, die Fahrzeit Wien – Graz wird dann weniger als zwei Stunden betragen. (APA, 3.12.2015)