Straßburg – Die Verbraucher in der EU bekommen bessere Informationen und mehr Transparenz beim Kauf von Versicherungen. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag mit deutlicher Mehrheit für eine neue Richtlinie zur Versicherungsvermittlung. Diese soll nach Billigung der Mitgliedsstaaten Ende 2017 in Kraft treten.

Die neuen Regeln sollen nicht nur für Versicherungsunternehmen und -vermittler gelten, sondern für alle Marktteilnehmer, die Versicherungen verkaufen, also etwa auch Reisebüros und Autovermietungsfirmen. Damit sollen die Verbraucher die Angebote besser vergleichen können.

Weiterhin müssen Versicherungsvermittler eine Versicherung, die Haftpflicht bei Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten abdeckt, in Höhe von mindestens 1,25 Mio. Euro für jeden einzelnen Schadensfall und von 1,85 Mio. Euro für alle Schadensfälle eines Jahres abschließen.

Um die Kunden dagegen zu schützen, dass ein Versicherungsvertreiber finanziell nicht in der Lage ist, eine Prämie oder einen Erstattungsbetrag auszuzahlen, müssen die Vertreiber über eine finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, die jederzeit vier Prozent der Summe ihrer jährlichen Prämieneinnahmen, mindestens jedoch 18.750 Euro, entspricht.

Vor Abschluss eines Vertrags über Versicherungsprodukte (die keine Lebensversicherungsprodukte sind) sollen Kunden künftig auch ein verständliches Informationsblatt mit standardisierten Informationen zur Art der Versicherung, zu den vertraglichen Verpflichtungen und den abgedeckten und ausgeschlossenen Risiken. Ähnliche Vorschriften gelten bereits für komplexe Lebensversicherungsprodukte.

Allerdings gelten diese Vorschriften nicht für alle Versicherungsvertreiber. Ausnahmen gibt es etwa, wenn die Versicherung eine Zusatzleistung zur Lieferung von Gütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen darstellt und der Abdeckung des Schadens- oder Diebstahlrisikos dient. Das Gleiche ist der Fall, wenn die Prämie für das Versicherungsprodukt bei anteiliger Berechnung auf Jahresbasis 600 Euro nicht übersteigt. (APA, 24.11.2015)