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Foto: dpa/apa/David Ebener

Sie werden als Badesalze, Lufterfrischer oder Kräutermischungen im Internet verkauft und sind alles andere als harmlos: Angesichts der rasanten Ausbreitung sogenannter Designerdrogen will die deutsche Bundesregierung solche neuen synthetischen Substanzen stärker bekämpfen.

Das Bundesgesundheitsministerium legte dazu einen Gesetzentwurf vor, der Handel, Einfuhr, Verbreitung und Herstellung von neuen psychoaktiven Stoffen verbietet und unter Strafe stellt, wie eine Ministeriumssprecherin in Berlin sagte. Sie bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Welt".

Der Entwurf sieht bei Verstößen Haftstrafen von bis zu drei Jahren vor, im Fall des bandenmäßigen Handelns sogar bis zu zehn Jahre Haft. Der Entwurf befindet sich nach Ministeriumsangaben derzeit in Abstimmung mit den Ressorts und Ländern.

Verkauf online

Neue synthetische Drogen aus dem Labor sind eine wachsende Gefahr. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Todesfälle in Deutschland durch sogenannte Legal Highs auf 25 – das waren fünfmal so viele wie im Vorjahr. Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) sind in Deutschland mittlerweile mehr als 1.500 solcher Produkte mit rund 160 verschiedenen neuen psychoaktiven Wirkstoffen bekannt.

Die Stoffe stammen vor allem aus Asien. Händler in Europa verkaufen sie dann meist über Online-Shops weiter. Die Drogen werden als vermeintlich unbedenkliche Kräutermischungen, Badesalze, Lufterfrischer oder Pflanzendünger deklariert. Ihre Zusammensetzung ist aber oft nicht bekannt, was hohe Risiken für die Konsumenten birgt. Die Nebenwirkungen der neuen psychoaktiven Substanzen reichen von Übelkeit, Herzrasen und Erbrechen bis hin zu Kreislaufversagen, Bewusstlosigkeit und Tod.

Lücke im Gesetz schließen

Bisher wird nur ein geringer Teil der neuen psychoaktiven Substanzen von der deutschen Drogengesetzgebung erfasst. Es ist sehr aufwendig, jeden einzelnen Stoff in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen. Sobald ein Wirkstoff verboten ist, taucht heutzutage nach kurzer Zeit bereits ein neuer auf dem Drogenmarkt auf. Diese "Regelungs- und Strafbarkeitslücke" soll mit dem neuen Gesetzentwurf nun geschlossen werden. Statt einzelner Stoffe sollen nun ganze Stoffgruppen verboten werden.

Der "Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und den anzupassenden Verbotsregelungen" müsse durchbrochen werden, heißt es in dem Entwurf. Es gehe darum, die Gesundheit der Bevölkerung und vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu schützen.

Bei Verstößen gegen die Gesetzesregelung drohen demnach Haftstrafen bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Mit noch höheren Strafen müssen Täter rechnen, die als Mitglied einer Bande oder gewerbsmäßig mit den Drogen handeln. Ihnen drohen zwischen einem und zehn Jahren Haft. Gleiches gilt, wenn Drogen an Minderjährige abgeben werden, die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet wird oder schwere Gesundheitsschäden bis hin zum Tod verursacht werden.

Regelung in Österreich

In Österreich ist das seit 2012 geregelt: Die Behörden versuchen, dem Problem ständig neu auftauchender Substanzen zur Berauschung unter anderem mit einer Verordnung Herr zu werden. Ganze Stoffgruppen können bezüglich ihres Handels, Imports und ihrer Herstellung verboten werden, auch deren Schmuggel und Verkauf kann bestraft werden.

Das "Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" (NPSG) sieht für Händler Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor. Konsumenten bleiben straffrei. Die legale Verwendung dieser Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder für die Forschung wird von dem Verbot hierzulande nicht berührt. (APA, 20.11.2015)