Wien – Man kann nicht leugnen, dass ein Verhältnis von 50 zu neun bei einer Konfrontation etwas ungleich ist. Derart war die Kräfteverteilung am 23. Juni vor der Wiener Votivkirche. Eine "Aktionsgruppe gegen Dekadenz und Werteverfall" hielt eine "Mahnwache für die Opfer der Grazer Amokfahrt, welche vom islamischen Bosnier Alen R. verübt wurde" (Zitat von der Gruppenwebsite) ab. Auch einige Pegida-Mitglieder nahmen teil, was wiederum Gegendemonstranten nicht gefiel.

Einer der 50 war Benedikt S., der daher wegen "Sprengung einer Versammlung", schwerer Körperverletzung und versuchter Nötigung vor Richter Thomas Kreuter sitzt. Laut Anklage soll der 32-Jährige einen Fußtritt gegen Christian A. gesetzt haben, wobei dessen Mittelfinger geprellt wurde. Was ihn überraschenderweise zu einem mindestens sechswöchigen Krankenstand gezwungen hat.

Geldbörse verloren

Auf S. war man gekommen, da er seine Geldbörse vor Ort verloren hatte – die von einem Mahnwachen-Teilnehmer aufgehoben wurde. S. forderte sie noch ergebnislos zurück und soll dabei von einem Herrn mit einem Schläger begleitet worden sein.

Am ersten Prozesstag bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig. Er sei alleine zur Gegendemonstration gekommen, habe sich dort mit zwei Pegida-Recken ein Wortgefecht geliefert, als die sich drohend aufgebaut hätten. Seine Geldbörse müsse ihm aus der Tasche gerutscht sein, er bemerkte das erst zu Hause.

Opfer A. schilderte es ganz anders: S. habe ihm einen Fußtritt verpasst, als er weglief, verlor er seine Brieftasche. Und die Mahnwächter, sechs Männer und drei Frauen, hätten sich natürlich vor den Gegendemonstranten gefürchtet, als Tomaten, Eier und Wasserbomben geworfen wurden. Es muss tatsächlich tumultartig zugegangen sein, schließlich rief ein anwesender Verfassungsschützer, dem auch die Geldbörse übergeben wurde, sogar Verstärkung.

Fotograf als Entlastungszeuge

Verteidiger Christian Schmaus hat nun zwei Zeugen aufgetrieben, die seinen Mandanten entlasten sollen. Ein Fotograf und ein freier Journalist sollen einerseits bestätigen, dass zumindest der männliche Teil der Mahnwache keinen eingeschüchterten Eindruck machte und ein gänzlich anderer Mann einen Trittversuch gegen das Opfer unternommen hat – nachdem der Angeklagte seine Geldbörse verloren hatte.

Der Fotograf macht exakt dieses und identifiziert den Mann, den er beim Trittversuch beobachtet hat, auf einigen seiner damals geschossenen Bilder. Auf S. sei er davor nur aufmerksam geworden, als der weglief, warum, kann er nicht sagen.

Der Journalist schildert, dass die Mahnwachenmänner sehr wohl von sich aus auf die Front der Gegendemonstranten zugegangen seien und sich bedrohlich aufgebaut hätten.

Für den Verteidiger Grund genug, in seinem Schlussplädoyer einen Freispruch zu fordern. "Eine Auseinandersetzung hat es gegeben, Gemüse ist geflogen", konzediert er. "Aber mein Mandant soll jetzt zum Sündenbock gemacht werden, da er der Einzige ist, dessen man habhaft wurde." Und: "Das Beweisverfahren hat den Fußtritt absolut nicht bestätigt."

Richter von Schuld überzeugt

Kreuter kann er damit nicht überzeugen. Nach zehn Minuten verurteilt er S. nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft, vom Vorwurf der versuchten Nötigung spricht er ihn dagegen frei.

"Die Sprengung der Versammlung muss es gegeben haben, da der Polizist sonst niemanden gerufen hätte", begründet er. Den Entlastungszeugen bezüglich des Trittes misst er keine Bedeutung bei: "Die waren nicht recht hilfreich, da sie den Angeklagten ja nur weglaufen sahen und nicht, was davor passiert ist."

"Dann bleibt auch die Frage, warum das Opfer die Geldbörse aufheben und der Polizei geben soll. Die hätte ja auch ein Tourist verlieren können, also muss er etwas gesehen haben", sagt Kreuter noch.

Mit dem Schmerzensgeldanspruch von 6.000 Euro kommt Privatbeteiligtenvertreter Ewald Stadler dagegen nicht durch und wird auf den Zivilrechtsweg verwiesen. (Michael Möseneder, 20.11.2015)