Brüssel – Die EU-Kommission will laut einem Zeitungsbericht mit einem europaweit einheitlichen Verbraucherschutz im Internethandel den europäischen Binnenmarkt stärken. Damit sollen die größten Hürden beseitigt werden, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Freitag.

Die in jedem Land anderen Regeln für Kaufverträge würden bisher sowohl Verkäufer als auch Käufer abschrecken. 55 Prozent aller Internetnutzer in der EU würden zwar laut der EU-Statistikbehörde Eurostat Waren online kaufen, nur 18 Prozent jedoch Waren aus anderen EU-Staaten.

Wahlrecht bei Reklamation

Anfang Dezember solle der neue Vorschlag vorgelegt werden, schreibt die Zeitung. Bisher seien ähnliche Versuche stets gescheitert. Bei ihrem neuen Vorstoß konzentriere sich die Kommission auf zwei Aspekte des Kaufrechts: die Behebung von Mängeln und die Kündigung des Kaufvertrags. Vorgesehen sei, dass der Käufer bei einer Reklamation eines klassischen Produkts die Wahl zwischen Reparatur und Austausch habe, was der deutschen Rechtslage entspreche.

Bei digitalen Inhalten soll der Anbieter ohne zeitliche Einschränkung dafür sorgen, dass etwa gekaufte Musik oder ein Spiel auf dem Computer laufen. Anderenfalls werde der Kaufpreis zurückerstattet. Bei Abonnements will die Kommission, dass der Vertrag nach Ablauf von zwölf Monaten jederzeit kündbar ist. Auch für Angebote wie Musikstreaming und Onlinespiele sollen einheitliche Verbraucherschutzregeln gelten, auch wenn die Angebote nach einer Registrierung des Kunden kostenlos angeboten werden. (APA, dpa, 20.11.2015)