Düsseldorf/Hamburg – Das deutsche Bundeskartellamt hat im Kampf um eine Marktmacht-Begrenzung der Mega-Handelsketten eine Niederlage erlitten. Das OLG Düsseldorf hob eine Entscheidung der Wettbewerbshüter auf, in der die vom größten Lebensmittelhändler Edeka nach Übernahme der Discountkette Plus im Jahr 2009 von den Lieferanten geforderten "Hochzeitsrabatte" als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gebrandmarkt wurden.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen betonte am Mittwoch, die vom Kartellamt angenommene Ausnutzung einer besonderen Marktmacht durch Edeka habe sich bei den Zeugenbefragungen nicht bestätigt. Zwar seien nach der Übernahme der Plus-Märkte bessere Konditionen für den Handelsriesen vereinbart worden, doch seien sie das Ergebnis von Verhandlungen zwischen annähernd gleichstarken Parteien gewesen.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt zeigte sich in einer ersten Reaktion besorgt, dass die Entscheidung den Schutz von Lieferanten gegenüber marktmächtigen Händler spürbar einengen könne. "Es bedarf jetzt einer genauen Analyse der Urteilsgründe, ob sich auf Grundlage dieser Auslegung die Zielrichtung des Gesetzgebers, in Einkaufsverhandlungen marktmächtigen Händlern Grenzen zu setzen, noch erreichen lässt", erklärte er. Erst danach werde die Behörde entscheiden, ob sie Rechtsmittel gegen den Urteilsspruch einlege.

Auch der Markenverband zeigte sich enttäuscht. Man werde darauf hinwirken, "dass dieses unbefriedigende Ergebnis vom Bundesgerichtshof korrigiert wird".

Edeka begrüßte die Entscheidung des Oberlandesgerichts. "Wir waren immer der festen Überzeugung, damals in vollem Einklang mit dem Kartellrecht, fair verhandelt zu haben", sagte ein Unternehmenssprecher. Das Urteil stärke den Wettbewerb in Deutschland und schaffe mehr Rechtssicherheit für die Verhandlungen zwischen Handel und Industrie. (APA, 18.11.2015)