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Die Verfassungsrichter entscheiden unter anderem über die Anfechtung zweier Bürgermeisterwahlen in Vorarlberg.

Foto: apa/Hochmuth

Wien – Die Elektronische Gesundheitsakte (Elga) startet zwar erst am 9. Dezember, aber sie beschäftigt bereits den Verfassungsgerichtshof (VfGH). In der am Donnerstag beginnenden Session steht ein Antrag eines Arztes gegen das Elga-Gesetz auf der Tagesordnung. Weiters auf dem Programm: die Bürgermeisterwahlen in Bludenz und Hohenems und das Innsbrucker Alkoholverbot.

Die Ärztekammer stand dem Elga-Projekt von Anfang an skeptisch gegenüber. Ein Innsbrucker Arzt nimmt nun eine vom Bundesverwaltungsgericht verwehrte Abmeldung zum Aufhänger für eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Seine Abmeldung wurde nicht angenommen, weil das Gesetz dafür einen amtlichen Lichtbildausweis vorschreibt, der Arzt aber angab, keinen Pass zu besitzen und nur die Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises beilegte. Damit sei die Abmeldung "unnötig erschwert", argumentiert der Arzt und äußert in Sachen Datenschutz oder Recht auf Privatsphäre auch Bedenken gegen das Elga-System an sich.

Alkoholverbot in Innsbruck

Das im Sommer 2014 unter anderem auf die Maria Theresienstraße ausgeweitete Alkoholverbot in der Innsbrucker Innenstadt haben Betroffene vor den VfGH getragen. Sie wurden vom Landesverwaltungsgericht Tirol bestraft, weil sie in der Verbotszone "gemeinsam Alkohol in Form von Wein" konsumiert hätten. Die Beschwerdeführer geben an, sie hätten durch das "Heben des Glases Wein" gegen die Verordnung protestieren wollen – und sie beantragen die Aufhebung des Verbots, weil es gesetzwidrig sei.

Burgenland droht Strafe

Außerdem müssen die Verfassungsrichter in einem Streit zwischen Bund und Burgenland um Schubhaft-Kosten entscheiden. Das Gesetz wurde zwar mittlerweile geändert, aber sollte der Verfassungsgerichtshof der Klage des Bundes folgen, muss das Burgenland dennoch 1,07 Millionen Euro zahlen. Nach Meinung des Bundes hätte das Burgenland nach damaliger Rechtslage zahlen müssen für die Unterbringung "seiner" Schubhäftlinge – auch wenn diese außerhalb der Landesgrenzen (in Bundespolizeidirektionen oder im Verwaltungsarrest Bludenz) erfolgte. Die Landesregierung sieht das nicht ein. Sie beruft sich auf eine Vereinbarung über die vom Burgenland finanzierte Sanierung eines Schubhaft-Gebäudes. Diese sehe vor, dass "kein weiterer Kostenersatz" zu leisten sei.

Beratung zu Bürgermeisterwahlen

Fortgesetzt werden die – in der Herbstsession aufgenommenen – Beratungen über die Anfechtung zweier Vorarlberger Bürgermeisterwahlen vom 29. März. Beide gingen knapp aus: In Bludenz wurde Mandi Katzenmayer (ÖVP) mit nur 27 Stimmen mehr als Mario Leiter (SPÖ) Bürgermeister, in Hohenems unterlag FPÖ-Landeschef Dieter Egger dem regierenden Bürgermeister Richard Amann (ÖVP) um nur 121 Stimmen. In Bludenz hat die SPÖ die Wahl mit dem Argument beeinsprucht, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung der Wahlkarten gab. Ähnlich die FPÖ in Hohenems, die unter anderem anführt, dass Wahlkarten nicht nur an Familienmitglieder ohne Vollmacht ausgegeben worden seien.

Auch ein zweites Thema beschäftigt die Verfassungsrichter schon zum zweiten Mal: Die per Gesetzesbeschwerde an den Gerichtshof herangetragene Frage, ob die Obergrenze für den Verteidigerkostenersatz in der Strafprozessordnung (StPO) verfassungswidrig ist. An den VfGH gewendet hat sich eine der Untreue angeklagte und nach langem Verfahren freigesprochene Frau. Sie hatte 440.000 Euro beantragt, aber nur 5.000 Euro – das ist die Obergrenze für Schöffenverfahren – bekommen. (APA, 18.11.2015)