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Karl-Heinz Grasser wird ein Naheverhältnis zur Wendelin Wiedeking vorgeworfen. Letzterem wurde vom Exminister das Große Silberne Ehrenzeichen mit dem Stern umgehängt.

Foto: Reuters/Bader

Wien – Karl-Heinz Grasser und seine schicken Flitzer – diese Kombination sorgte immer wieder für Schlagzeilen. Nun gibt es auch ein gerichtliches Nachspiel. Vergangene Woche hat das Bundesfinanzgericht geurteilt, dass Grasser seinen von VW zu Sonderkonditionen überlassenen Porsche 911 Carrera 4 Cabrio nachversteuern muss. Mit 7.000 Euro fällt der Obolus aber etwas niedriger als die Forderung des Finanzamtes, die sich auf 11.000 Euro belief. Ob Grasser zum Verwaltungsgerichtshof gehen wird – das Gericht räumte nur die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision ein –, steht noch nicht fest, hieß es am Montag aus seinem Umfeld.

Die VIP-Konditionen von Volkswagen sind schon länger in ein schiefes Licht geraten. Das Finanzamt kam bei den Prüfungen von Grassers steuerlicher Gebarung darauf, dass bei Volkswagen ein eigenes Programm für prominente Kunden existierte. Zwar wurde die Nutzung der Autos in Rechnung gestellt, unter Berücksichtigung der Normverbrauchsabgabe – sie hätte beim Porsche 33.415 Euro ausgemacht – war die Vergütung aber extrem vorteilhaft. Die Differenz zur tatsächlichen Bezahlung erachtet die Finanz als "Entgelt von dritter Seite".

Weitere Fahrzeuge genutzt

Weil die Vergünstigung dem Dienstverhältnis des damaligen Ressortchefs zuzurechnen sei, müsse eine Nachversteuerung erfolgen. Aus Sicht der Behörden ist die Causa damit nicht abgeschlossen, sollen Grasser, (Wahl-)Familienmitglieder, Freunde und Freundinnen doch von 2002 bis 2009 ganze sechs Porsche zu Topkonditionen genutzt haben.

Grassers Verteidigung – der Exminister erschien vergangene Woche persönlich vor dem Senat – fand nur bedingt Gehör. Neben dem Umstand, dass er den Porsche bezahlt habe, berief er sich auf eine Einschätzung des damaligen Sektionschefs Wolfgang Nolz. Diesen habe er seinerzeit gefragt, ob die VW-Konstruktion steuerlich okay sei. Doch Nolz verneinte das schon in der Einvernahme vor mehr als zwei Jahren.

Deutsche Justiz involviert

Das Bundesfinanzgericht wollte das Urteil nicht bestätigen, da die schriftlichen Ausführungen noch nicht fertiggestellt seien, wie ein Sprecher sagte. Auch Grassers Anwalt Manfred Ainedter will vor der Ausfolgung des Schriftsatzes keine Stellungnahme abgeben.

Für die Vorgänge interessierte sich auch die deutsche Justiz, geht aus den Akten des Finanzverfahrens hervor. Demnach hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Rechtshilfeersuchen an Österreich gestellt, um die Vorgänge genauer zu beleuchten. Gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking wurde demnach rund um die VIP-Konditionen wegen Verdachts der Untreue ermittelt. Laut Stuttgarter Staatsanwaltschaft gebe es im Zusammenhang mit Österreich und Wiedeking lediglich einen Fall, der allerdings eingestellt worden sei.

Auch im Finanzstrafverfahren gegen Grasser wird der Konnex aufgeworfen. Die Behörden werfen dem Exminister ein Naheverhältnis zu Wiedeking vor und berufen sich dabei auf einen Schriftverkehr der beiden Männer. Wiedeking bedankte sich in einem Schreiben von Anfang 2007 dafür, dass Grasser auf EU-Ebene "zur Verhinderung der von Porsche strikt abgelehnten Quartalsberichte beigetragen" habe.

Silbernes Ehrenzeichen

Nachsatz: "Das werde ich Ihnen nie vergessen." In guter Erinnerung hat Wiedeking auch behalten, dass der Exminister eigens in dessen Heimatstadt Bietigheim reiste, um ihm das Große Silberne Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich zu überreichen.

Während nun zumindest das Jahr 2003 steuerlich abgeschlossen sein dürfte, hängt das eigentliche Finanzstrafverfahren ebenso wie die Causa Buwog seit Jahren. Während die Anklage rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen wegen eines Einspruchs eines Anwalts hängt, sorgt eine Hausdurchsuchung beim Steuerberater Deloitte für Verzug im Finanzstrafverfahren. (Andreas Schnauder, 16.11.2015)