Wien – Die SPÖ soll wegen Überschreitung der Kostengrenze im Nationalratswahlkampf 2013 15.000 Euro zahlen. Das hat der Parteien-Senat im Kanzleramt festgelegt. Ob die SPÖ berufen wird, ist offen. Aus Formalgründen eingestellt wurden Verfahren wegen mutmaßlich illegaler Wahlkampffinanzierung durch Parlamentsklubs. Ungemach drohen könnte der SPÖ noch wegen der unvollständigen Liste ihrer Parteifirmen.

Erlaubt gewesen wären der SPÖ bei der Nationalratswahl Wahlkampfkosten von sieben Mio. Euro – geworden sind es um exakt 326.874,22 Euro mehr. Mit der nun verhängten Geldbuße hat der "Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat" (UPTS) im Kanzleramt den möglichen Strafrahmen von zehn Prozent der Überziehungssumme nicht ganz zur Hälfte ausgeschöpft.

Vier Wochen Zeit für Berufung

Ob die SPÖ bezahlen oder Berufung einlegen wird, lässt die Partei auf APA-Anfrage offen. Sie hat dafür vier Wochen Zeit. Das Team Stronach hat gegen seine Geldbuße (567.000 Euro bei 13,5 Mio. Euro Wahlkampfkosten) bereits berufen. Der Strafbescheid für die ÖVP (11,2 Mio. Euro Wahlkampfkosten) steht noch aus.

Ungemach drohen könnte der SPÖ noch, weil auf der dem Rechnungshof gemeldeten Liste ihrer Parteiunternehmen vier Firmen fehlten. "Irrtümlich", wie die SPÖ versichert. Der Senat will vor einem Urteil noch klären, wie der "Irrtum" zustande kam, wen eine allfällige Geldbuße also treffen würde.

Keine inhaltliche Prüfung

Mutmaßlich illegale Wahlkampffinanzierung roter Parlamentsklubs hat der Senat inhaltlich nicht geprüft, sondern die Verfahren aus Formalgründen eingestellt. So hat die Kärntner SPÖ einen Teil ihres Landtags-Wahlkampfes 2013 über den Landtagsklub abgerechnet und damit die besonders strenge Kärntner Wahlkampfkostengrenze unterlaufen, obwohl das Parteiengesetz (auch Sach-)Spenden der Klubs an die Parteien untersagt. Ähnliche Pläne hegte auch die Bundes-SPÖ vor der Nationalratswahl, bezahlte die ursprünglich beim Parlamentsklub angesiedelte Plakatkampagne nach Protesten der Grünen aber selbst.

In beiden Fällen hat der Senat das Verfahren, wie zuvor schon bei FPÖ und BZÖ, eingestellt. Ein vom Rechnungshof übermittelter Medienbericht über die Vorwürfe gegen die Kärntner SPÖ genügte dem Senat nicht für ein Bußgeld-Verfahren. Und im Fall der Bundes-SPÖ reichte dem Senat die bloße Mitteilung des Rechnungshofes, die bereits bekannten Vorwürfe nicht entkräften zu können, ebenfalls nicht aus.

Akzeptiert wurden vom Senat die vom Rechnungshof kritisierten "Umgehungskonstruktionen", mit denen mehrere rote Vorfeldorganisationen – allen voran Pensionistenverband und Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) – den Regeln des Parteiengesetzes entkommen wollten. Sie haben zusätzliche Vereine zwischen sich und die Partei geschaltet, gelten damit formal nicht mehr als Vorfeldorganisationen und könnten damit etwa Einnahmen aus Spenden und Inseraten unter Verschluss halten. (APA, 14.11.2015)