Linz/Wien/Astana – Für eine Anklägerin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und zwei Beamte des Bundeskriminalamts (BK) hat ihr Verhalten in der Causa Alijew keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Linz hat ein gegen sie gerichtetes Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingestellt, wie die Anklagebehörde am Freitag bekannt gab.

Der Oberstaatsanwältin war vorgeworfen worden, sie habe über die zwei Polizisten den Ermittlungsakt gegen Rachat Alijew – der Ende Februar 2014 in U-Haft verstorbene ehemalige Botschafter Kasachstans in Wien stand damals im Verdacht des Doppelmords und war von der Bildfläche verschwunden – "anzapfen" wollen. Konkret soll es der Juristin, die damals noch bei der Wiener Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger + Partner (LGP) beschäftigt war, die die Interessen der Witwen zweier kasachischer Banker vertrat, deren Ermordung Alijew zugeschrieben wurde, um der Amtsverschwiegenheit unterliegende Informationen – etwa Alijews aktuellen Wohnort – gegangen sein.

Kein strafbares Verhalten

Der Verdacht, dass illegal Informationen an LGP weitergeleitet wurden, "ließ sich nicht erhärten", teilte nun die mit den Ermittlungen betraute Linzer Staatsanwaltschaft mit. Auch bei einer ehemaligen LGP-Konzipientin, die ebenfalls ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten war, ließ sich kein strafbares Verhalten nachweisen.

Auch beim langjährigen Sektionschef im Justizministerium, Roland Miklau, gab es "keine hinreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat", so der Sprecher der Linzer Anklagebehörde, Philip Christl. Es wurde daher kein Verfahren eingeleitet. Miklau waren Interventionen im Justizministerium und an anderen maßgeblichen Stellen angekreidet worden, um die eher schleppend verlaufenden Mordermittlungen gegen Alijew in Schwung zu bringen.

Gegen Lansky wird weiter ermittelt

Noch nicht vom Tisch ist demgegenüber das Verfahren gegen Gabriel Lansky selbst, gegen den der Verdacht der geheimen nachrichtendienstlichen Tätigkeit zum Nachteil der Republik im Raum steht. Mitumfasst sind davon auch Mitarbeiter seiner Kanzlei und eines ihm nahestehenden PR-Unternehmens. Im Zusammenhang damit muss noch geklärt werden, ob und welche Unterlagen aus der Anwaltskanzlei und ob Daten eines nach Luxemburg verbrachten Dateiservers von der Staatsanwaltschaft eingesehen und als Beweismittel herangezogen werden dürfen.

Lansky hat mittlerweile einen Antrag auf Einstellung des gegen ihn geführten Verfahrens eingebracht, was er mit einem 74 Seiten umfassenden Schriftstück, dem zahlreiche Beilagen beigefügt sind, begründet. Während dieser Antrag geprüft wird, lässt die Staatsanwaltschaft Linz weitere Einvernahmen von Zeugen und Beschuldigten durch Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) durchführen.

"Der Hauptakt des Verfahrenskomplexes besteht mittlerweile aus 28 Aktenbänden und umfasst circa 17.000 Seiten", bemerkte Behördensprecher Christl. (APA, 13.11.2015)