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AirBnB weht in immer mehr Metropolen ein scharfer Wind entgegen.

Foto: APA/AFP/Edelson

In einer Sache waren sich die Podiumsteilnehmer der Konferenz zur Sharing Economy diesen Montag im Wiener Tech Gate einig: Mit dem Motto "Live like a local" habe Airbnb eigentlich wenig zu tun. Die Wohnungen seien in allen Städten stark auf die trendigen Gegenden konzentriert. Vom Community-Marktplatz für die Vermietung von Unterkünften war niemand anwesend.

Ziel war es nicht nur, die aktuellsten Daten zu diskutieren, sondern sich auch mit Vertretern aus Amsterdam und Berlin auszutauschen, die bezüglich der Sharing Economy unterschiedliche Ansätze verfolgen. Airbnb und der Fahrtendienst Uber gelten als Paradebeispiele dieses neuen Wirtschaftens, wo Unternehmen durch die gemeinsame zeitlich begrenzte Nutzung von Ressourcen, die nicht dauerhaft benötigt werden, gekennzeichnet sind. Airbnb verhandelt oft intensiv mit Städten, meist sind es Letztere, die auf das 2008 im Silicon Valley gegründete Unternehmen zugehen und ihre Wünsche äußern.

"Innovativ, aber Spielregeln nötig"

So auch in Amsterdam: Nanette Schippers vom Chief Technology Office der Stadt erzählte, dass man sich bereits 2010 erste Gedanken über das Phänomen machte. Denn bedroht sieht sich nicht nur die Tourismusbranche; Kritiker verweisen auch darauf, dass durch Airbnb viele Wohnungen vom Markt genommen werden und die Preise in die Höhe gehen.

"Wir haben lange recherchiert und uns auch mit Anbietern und Touristen unterhalten", sagte Schippers. Und man kam zu dem Schluss: "Das ist innovativ, braucht aber Spielregeln."

300 Prozent mehr Angebot in Wien

Diese gibt es nun in Form der "Private Holiday Policy", die besagt, dass für maximal 60 Tage im Jahr vermietet werden darf. Voraussetzung ist, dass sich der Wohnsitz in Amsterdam befindet und kein Unternehmen dahinter steckt. Außerdem muss die Sicherheit der Gäste gewährt und Ortstaxe bezahlt werden. Von Seiten der Stadt gibt es eine Task Force, um nach illegalen Hotels zu suchen, was in der Realität allerdings kompliziert sei.

In Wien wird derzeit noch beraten. Bislang gilt: Wer seine Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten möchte, braucht die Zustimmung aller übrigen Eigentümer im Haus. Hauptmieter einer Wohnung dürfen mit Zustimmung des Vermieters weitervermieten, sofern kein Untermietverbot besteht, aber nur für die Zeit eigener Abwesenheit, die ein halbes Jahr nicht überschreiten darf. Andernfalls droht die Kündigung. Von den als "Untermieter" zu bezeichnenden Urlaubern darf nicht mehr Geld verlangt werden, als man selbst an Miete zahlt.

Die Airbnb-Angebote sind im Vergleich zum Oktober des Vorjahres um 300 Prozent gestiegen. 70 Prozent davon sind ganze Wohnungen – insgesamt rechnet man bei der MA23 mit 10.000 Betten in Wien. Zum Vergleich: bei den Hotelbetten sind es 62.000.

Verbote in Berlin

Stephan von Dassel, Stadtrat für Soziales und Bürgerdienste beim Bezirksamt Mitte in Berlin, berichtete auf der Konferenz von der zunehmenden Unzufriedenheit über die private Vermietung – auch seitens der Bürger. Hinter vielen Angeboten werden gewerbliche Anbieter vermutet. Von Dassel verglich Mietangebote und Airbnb-Angebote: "Im beliebten Bergmannkiez gibt es 107 Airbnb-Angebote, aber kein einziges Mietangebot. Das Verhältnis stimmt nicht mehr."

Seit Mai 2014 gilt in Berlin ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Mitarbeiter des Bezirkamtes schwärmen deshalb aus und suchen nach Wohnungen, die aus Sicht der Bezirksregierung illegal an Touristen vermietet werden. Mit großer Unterstützung: "Die Bürger sehen es beinahe als Mission, sich bei uns zu melden", freut sich von Dassel. "In all diesen Wohnungen könnte man etwa auch locker alle Flüchtlinge in Berlin unterbringen." (Lara Hagen, 5.11.2015)