Wolfsburg – Die rund 2,4 Millionen Besitzer der von den Abgasmanipulationen betroffenen VW-Fahrzeuge in Deutschland könnten laut einem Rechtsgutachten auf den Folgekosten des Rückrufs sitzen bleiben. Volkswagen wäre dem Gutachten zufolge nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet, sämtliche Folgekosten zu tragen, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) am Montag in Berlin mit.

Darunter fallen etwa Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur oder Mängel infolge der Umrüstung – wie etwa ein geringerer Wiederverkaufswert.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Österreich sieht das anders, wie das Ö1-"Morgenjournal" berichtete. Dem Bericht zufolge gehen die heimischen Verbraucherschützer davon aus, dass diese Folgekosten sehr wohl zu tragen seien. In Sachen Durchsetzung der Ansprüche verweist der VKI im ORF-Radio einmal mehr auf die Sammelklage in Holland, die für betroffene VW-Besitzer kostenlos sei.

In Deutschland fordert hingegen VZBV-Chef Klaus Müller die Politik zum Handeln auf: Das dem Verkehrsministerium unterstehende Kraftfahrt-Bundesamt müsse anordnen, dass die Folgekosten durch VW zu tragen seien. Vom Autokonzern verlangte Müller "maximale Kulanz".

Gewährleistungsansprüche

Neben den Kostenrisiken für die deutschen VW-Besitzer ist laut Gutachten auch problematisch, dass Gewährleistungsansprüche gegen den Autohändler bereits nach zwei Jahren verjähren. Diese Frist ist bei vielen der betroffenen Fahrzeuge bereits abgelaufen, wie VZBV mitteilte. Für weiterreichende Schadenersatzansprüche müssten Verbraucher den Nachweis erbringen, dass Volkswagen gegen Schutzgesetze verstoßen hat – etwa gegen den Betrugstatbestand oder durch vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung. Diesen Nachweis können Verbraucher aber in der Regel nicht erbringen, weil sie keinen Einblick in interne Vorgänge des Unternehmens haben.

Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt soll nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht nur die Übernahme der Folgekosten wie Ersatzwagen, Verdienstausfall und Wertminderung anordnen, sondern die Ergebnisse seiner Untersuchungen öffentlich machen. So könnten Verbraucher sich bei Rechtsstreitigkeiten darauf beziehen – und nur so im Zweifel vor Gericht erfolgreich für Schadenersatz streiten.

Die deutschen Verbraucherschützer fordern zudem erneut, das Gewährleistungsrecht auf den Prüfstand zu stellen, und dabei insbesondere eine Ausweitung der Herstellerhaftung. Erforderlich sei, eine sogenannte Musterfeststellungsklage mit allgemeiner verjährungsunterbrechender Wirkung einzuführen. Mit einer solchen Gruppenklage könnten Verbraucher Rechte durchsetzen und eine Verjährung von Ansprüchen verhindern. (APA, 3.11.2015)