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Berlin – Im anhaltenden Streit um den legendären Welfenschatz wehrt sich nun die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in den USA gegen eine mögliche Herausgabe. Sie beantragte beim zuständigen Gericht die Abweisung einer Klage von Nachfahren jüdischer Kunsthändler, die die Goldschmiedearbeiten für NS-Raubgut halten und deshalb Wiedergutmachung fordern.

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Bei dem Reliquienschatz handelt es sich großteils um Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert. Um die kostbaren Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom gibt es seit 2008 Streit. Die schließlich von beiden Seiten angerufene "Limbach-Kommission" hatte im vergangenen Jahr keine Anhaltspunkte für einen "NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf" gefunden.

Die Erben wiesen das nicht bindende Votum zurück und legten im Februar vor dem US-Bezirksgericht in Washington Klage ein. Sie machen geltend, ihre Vorfahren – vier jüdische Kunsthändler – hätten den Schatz unter dem Druck der Nazis für allenfalls ein Drittel seines eigentlichen Preises verkaufen müssen. Den jetzigen Wert schätzten sie auf mindestens 220 Millionen Euro.

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Nach Ansicht der Preußenstiftung ist das US-Gericht gar nicht zuständig. Zudem seien die Kläger nicht klageberechtigt, weil sie nicht im Namen des damaligen Verkaufs-Konsortiums handeln könnten. "Die Ansprüche könnten einfacher und besser in Deutschland verhandelt werden", so die Stiftung. Sie hat die 44 Goldreliquien seit der Nachkriegszeit in Obhut. Sie sind das Herzstück des Berliner Kunstgewerbemuseums am Potsdamer Platz.

Stiftungspräsident Hermann Parzinger erklärte, sein Haus sei nach intensiven Recherchen zur Auffassung gekommen, dass es sich in diesem Fall nicht um NS-Raubgut handle und deshalb eine Rückgabe nicht angemessen wäre. "Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist daher der Ansicht, dass diese Klage nicht begründet ist und zudem aus mehreren wichtigen Gründen (...) abzuweisen ist."

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Als deutscher Vertreter der US-Kläger sagte der Marburger Rechtsanwalt Markus Stötzel, der Schritt der Stiftung sei keine Überraschung. Es handle sich um eine ganz normale Klageerwiderung. "Zu bedauern ist jedoch, dass es sowohl die Stiftung wie auch die Bundesrepublik Deutschland bisher offensichtlich versäumt haben, auf die Klägerseite zuzugehen und nach Möglichkeiten für eine Lösung zu suchen." (APA, red, 31. 10. 2015)