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Jeder Bürger soll nach dem Willen der EU-Kommission Anrecht auf ein Bankkonto haben. Die Idee wurde schon seit einigen Jahren ventiliert.

Foto: APA/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Wien – Miete, Handyvertrag, Strom und Gas – viele Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens sind ohne Girokonto äußerst mühsam. Viele Menschen sind aber davon ausgeschlossen. Personen in Privatkonkurs oder mit Problemen bei der Rückzahlung von Schulden, Pensionisten oder Saisonarbeiter ohne festen Wohnsitz: In der EU haben rund 30 Millionen Menschen kein Konto, in Österreich sind es 150.000. Sie alle sind auf Bareinzahlungen angewiesen. Und bei denen fallen hohe Spesen an – laut Arbeiterkammer durchschnittlich drei Euro pro Zahlung. Die Betroffenen sind außerdem am Arbeitsmarkt benachteiligt, sehen doch viele Arbeitgeber keine Barauszahlung von Löhnen und Gehältern vor.

Per EU-Richtlinie, die bis September 2016 von allen Mitgliedsstaaten in staatliches Recht gegossen werden muss, wird deshalb das "Recht auf ein Basiskonto" eingeführt. Der wesentliche Unterschied zu einem "normalen" Konto ist, dass es keinen Überziehungsrahmen gibt. Dafür muss es mit Onlinebanking, Bankomatkarte sowie mit der Möglichkeit, Lastschriften und Daueraufträge zu tätigen, ausgestattet sein.

Beschlossene Sache in Deutschland

In Deutschland wurde das "Konto für alle" am Mittwoch von der Regierung beschlossen, mit 1. Juni 2016 soll die Regelung in Kraft treten. Bezugsberechtigt sind auch Asylsuchende und Menschen ohne festen Wohnsitz.

Hierzulande liegt der für diesen Herbst geplante Begutachtungsentwurf noch nicht vor. Ein Sprecher des zuständigen Sozialministeriums äußerte sich auf Nachfrage nicht zu inhaltlichen Eckpunkten und verwies auf laufende Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien. Noch ist offen, ob in Zukunft auch reine Geschäftskundenbanken Basiskonten anbieten müssen. Ein möglicher Streitpunkt sind außerdem die Kosten. Laut Bankenverbandsobmann Franz Rudorfer sollen die Basiskonten für die Institute "kostendeckend" sein. Gleichzeitig wird aber zugestanden, dass die Preise für die Kunden "verträglich" sein müssen.

Rudorfer geht davon aus, dass das Gesetz noch heuer in Begutachtung geht und die Richtlinie pünktlich umgesetzt wird. Er verweist darauf, dass es bereits freiwillige Angebote von einzelnen Banken gebe. Kunden, bei denen eine Kontoeröffnung von anderen Instituten abgelehnt wurde, können dort schon jetzt ein Girokonto auf Guthabenbasis in Anspruch nehmen. (smo, 29.10.2015)