Wien – Mit ihrem "Gemeinnützigkeitspaket" will die Regierung gemeinnütziges Stiften und Spenden erleichtern. Die Regelungen sollen mehr privates Geld in die Kassen von Hochschulen, Forschungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen spülen. Aufgrund der Rahmenbedingungen blieben solche Zuwendungen bisher auf "peinlichem Niveau", das es zu heben gelte, so Wissenschaftsstaatssekretär Harald Mahrer (ÖVP).

Angesichts der Tatsache, dass gemeinnützige Stiftungen in Deutschland jährlich etwa 15 und in der Schweiz rund 1,2 Mrd. Euro ausschütten, nehmen sich die Zahlen für Österreich mit geschätzten 20 bis 25 Mio. Euro sehr bescheiden aus. Das erklärte Mahrer bei einem Hintergrundgespräch zu den am Donnerstag in Begutachtung gehenden Gesetzesvorlagen in Wien.

Hierzulande würden vor allem Universitäten, Wissenschafts- und Kultureinrichtungen oder NGOs immer wieder über hohe rechtliche Hürden klagen, gleiches gelte für potenzielle Stifter und Spender, die sich auch daran stießen, einen Teil ihrer Zuwendung an den Fiskus abliefern zu müssen.

Konkrete Maßnahmen

Als zentrale Maßnahme sind nun Erleichterungen bei Stiftungsgründungen geplant, die ähnlich einfach wie eine Vereinsgründung ablaufen sollen. Hier habe man sich stark an Modellen aus Deutschland und der Schweiz orientiert. Nach der Verfassung des Stiftungsstatuts und dem "Ja" der Behörde könne die Stiftung innerhalb von sechs Wochen aktiv werden, so der Staatssekretär.

Bei Immobilien- oder Grundstücksspenden an gemeinnützige Einrichtungen entfällt die Grunderwerbssteuer und Gebühren. Spenden in den Vermögensstock gemeinnütziger Stiftungen sind bis zu einer Höhe von zehn Prozent der Jahreseinkünfte des Spenders und im Umfang von höchstens 500.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren steuerlich absetzbar. Zuwendungen an Kunst- und Kultureinrichtungen sollen ebenfalls leichter steuerlich geltend gemacht werden. Die Begünstigung wird auf alle Institutionen ausgeweitet, die eine Bundes- oder Landesförderungen erhalten. Eine solche Förderung gilt zukünftig als Qualitätsnachweis. Gleichzeitig werde über diesen Umweg ersichtlich, wer eigentlich Fördermittel von den Ländern erhält. Das wertete Mahrer als "Schritt zur Fördertransparenz".

Die Novellen betreffen insgesamt sieben Gesetzesmaterien darunter etwa das Bundesstiftungs- und Fondsgesetz, das Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Grunderwerbsteuergesetz oder auch die Bundesabgabenordnung. Die Begutachtungsfrist endet am 12. November. (APA, 22.10.2015)