Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt Anklage gegen den früheren Kärntner FPÖ-Politiker Harald Dobernig rund um die Causa Birnbacher II wegen Beitrags zur Untreue in Nachhang der Auszahlung des Birnbacher-Honorars. Eingestellt wurde hingegen sein Verfahren wegen versuchter Geldwäsche und falscher Beweisaussage. Birnbacher hatte für Beratung beim Hypo-Verkauf an die BayernLB ein völlig überhöhtes Honorar von sechs Millionen Euro bekommen; er und die Chefs der auszahlenden Kärntner Landesholding sind längst rechtskräftig verurteilt.

Zudem hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft Strafantrag gegen einen Wirtschaftsprüfer eingebracht, der in der Causa Birnbacher-Honorar ein Gutachten erstellt hat. Es geht um den Vorwurf der falschen Beweisaussage vor dem Kärntner U-Ausschuss. Das Verfahren, in dem ihm Beitrag zur Untreue vorgeworfen wurde, wurde dagegen eingestellt: Es habe die subjektive Tatseite gefehlt.

Für beide Genannten gilt die Unschuldsvermutung. (gra, 22.10.2015)