Wien – Immer wieder würden sich Leser an den Presserat wenden und kritisieren, dass in der Kriminalberichterstattung die ausländische Herkunft oder der Migrationshintergrund eines mutmaßlichen Täters angeführt wird, schreibt der Presserat in einer Aussendung und mahnt zur Zurückhaltung, denn: "Menschen gleicher Herkunft können sich dadurch gekränkt und diskriminiert fühlen."

Der Senat des Presserats sei der Ansicht, dass die bloße Erwähnung der Herkunft eines mutmaßlichen Straftäters für sich alleine zwar noch nicht gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoße – vorausgesetzt, dass die betroffene Gruppe dadurch nicht pauschal als kriminell dargestellt oder verunglimpft wird. Dennoch könne auch die bloße Nennung der Herkunft von Straftätern bei manchen Lesern eine negative Einstellung und Ressentiments gegenüber der betroffenen Gruppe hervorrufen; Vorurteile können geweckt oder verstärkt werden, heißt es.

In Fällen sei die Herkunft des Täters für die Schilderung der Straftat und für das Verständnis der Leser nicht relevant ist. Nach Meinung des Senats solle dann darauf verzichtet werden, die Herkunft zu nennen. (red, 20.10.2015)