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Blebit in der Erdberger Fotoaffäre immun: FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache.

foto: apa/hochmuth

Wien – Die am Donnerstag im Nationalrat einstimmig abgelehnte Auslieferung FPÖ-Chef Heinz-Christian Straches an das Wiener Straflandesgericht fuße auf "gängiger Praxis im Parlament". Das sagte der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser dem Standard.

Gegen die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten werde im Hohen Haus demnach immer dann gestimmt, "wenn eine Äußerung in weitem Sinn in Zusammenhang mit dessen parlamentarischer Tätigkeit" erfolgt sei. "Würde das anders gehandhabt, fände in jedem Einzelfall eine Mehrheitssuche statt. Das wäre Willkür", sagte Steinhauser.

Flüchtlingsfoto aus Erdberg

Die Auslieferung des FPÖ-Chefs war wegen Straches Äußerungen über ein vom Kurier-Fotografen Jürg Christandl geschossenes Foto von Asylwerbern bei einer FPÖ-Protestaktion in Wien-Erdberg verlangt worden. Strache hatte das Bild als gestellt bezeichnet, Christandl hatte Strache daraufhin wegen übler Nachrede angezeigt. Einstimmig gewährt wurde hingegen die Auslieferung des FPÖ-Abgeordneten Christian Höbart wegen Verdachts der Urkundenfälschung und -unterdrückung. (bri, 17.10.2015)