Graz – Ein 43-Jähriger ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht von einem Geschworenensenat wegen versuchten Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er soll seine Freundin geschlagen und durch einen Stich in den Oberschenkel verletzt haben. Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig. Ein Bekannter von ihm bekam 18 Monate für Beihilfe zur absichtlichen schweren Körperverletzung.

Das Beziehungsdrama spielte sich in der Nacht auf 30. Jänner in Graz ab. Der Angeklagte war eifersüchtig, weil seine 28-jährige Freundin allein weggegangen war. Als sie heimkam, war er bereits alkoholisiert. Es brach ein heftiger Streit aus, und er schlug ihr gleich einmal mit einer Schnapsflasche auf den Kopf und ging mit Fäusten auf sie los. Als die Frau am Boden lag, trat er laut Staatsanwalt Christian Kroschl auch noch auf sie ein. Dann zerrte er sie an den Haaren hoch und setzte sie auf einen Sessel. "Miro, bring mir das Messer", soll er zu einem Bekannten gesagt haben, der das auch tat – und deswegen als Beitragstäter mitangeklagt wurde. Dann soll er versucht haben, ihr einen Stich ins Herz zu versetzen, doch die Frau schlug die Hand weg und wurde nur am Oberschenkel verletzt. Sie flüchtete zu einer Nachbarin, die die Rettung verständigte.

Opfer versuchte Täter zu entlasten

Das Opfer bemühte sich vor Gericht nach Kräften, den Mann zu entlasten. "Er wollte mich nicht umbringen", war die Frau überzeugt, auch habe sie "nur kurz Angst gehabt". Sie gab außerdem an, weiterhin mit ihm zusammen sein zu wollen.

Gerichtsmedizinerin Regina Gatternig erläuterte, dass ein Stich in Richtung Herz, wie ihn das Opfer geschildert hatte, lebensgefährlich gewesen wäre. Auch wenn er nicht das Herz, sondern Lunge, Leber oder Milz getroffen hätte, hätte "absolute Lebensgefahr" bestanden.

Die Geschworenen befanden, es sei kein versuchter Mord wie angeklagt, sondern versuchter Totschlag gewesen. Der 43-Jährige wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Sein Freund Miro bekam für das Messerholen und Übergeben 18 Monate Haft wegen Beihilfe zur absichtlichen schweren Körperverletzung. Beide Beschuldigten meldeten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 15.10.2015)