Segnet der Industrieausschuss den Entwurf ab, ist zwei Wochen später das Parlament am Zug.

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Der Infrastrukturausschuss des EU-Parlaments hat getagt und entschieden. Nach langen Verhandlungen steht nun ein Gesetzespaket, mit dem Regelungen für Netzneutralität und Roaming festgeschrieben werden sollen. Zum Monatsende ist das gesamte EU-Parlament per Abstimmung am Zug.

Wie schon länger bekannt, sollen Roamingkosten beim Mobilfunk per 15. Juni 2017 Geschichte sein – jedenfalls zu einem gewissen Teil. Denn die Kommission muss noch definieren, welche Kontingente den Konsumenten ohne Mehrkosten zur Verfügung stellen. Ab Überschreitung sollen die Mobilfunker dann wieder Aufschläge verlangen dürfen.

Kritiker skeptisch

Unglücklich zeigen sich Kritiker hinsichtlich der Einigung zur Netzneutralität. Es ist nicht lange her, da drohte in den USA auf Druck der Telekom-Riesen das Ende der Gleichbehandlung des Datenverkehrs. Doch ein Aufstand von Nutzern, IT-Unternehmen und Aktivisten unter der Hilfe von medialen Zugpferden wie dem Talkshow-Moderator John Oliver war es, der die Regulierungsbehörde FCC offenbar zum Einlenken brachte. Sie erließ schließlich strenge Regelungen, gegen die Verizon und Co bisher erfolglos Sturm gelaufen sind.

In Europa ist die Debatte noch nicht ausgestanden. Zwar versprachen die verantwortlichen Verhandler auch in der "alten Welt" ähnliches, doch das beschlossene "Best Efforts"-Prinzip lässt Lücken offen.

Ja, aber...

Grundsätzlich wird in dem Papier zwar festgehalten, dass Datenverkehr stets gleich zu behandeln sei, allerdings manifestiert so manche Regelung das berühmte "aber" in dieses Prinzip. "Angemessenes Verkehrsmanagement" solle etwa zulässig sein, zitiert Heise, sofern keine Diskriminierung erfolgt und Transparenz gegeben ist. Es soll sogar erlaubt sein, Unterscheidungen zwischen verschiedenen "Verkehrskategorien" zu treffen.

Möglich soll dies unter anderem sein, wenn es gesetzlich erforderlich ist, oder Integrität und Sicherheit des Netzes zu wahren sind. Etwa im Falle cyberkriegerischer Angriffe. Ähnlich heikel wird es bei Diensten, die "für bestimmte Inhalte, Anwendungen oder Dienste" optimiert sind und für deren Zurverfügungstellung in angemessener Qualität besagtes Verkehrsmanagement von Nöten ist.

Für diese müsse Kapazität bereit gestellt werden, um sie neben den anderen, "gängigen" Services zu betreiben. Über die Notwendigkeit eines solchen spezialisierten Angebots soll durch die jeweiligen Regulierungsbehörden entschieden werden.

Warnung vor Zwei-Klassen-Netz

Politiker und Organisationen wie die Digitale Gesellschaft oder European Digital Rights sehen darin gefährliche Schlupflöcher, die zu der Entwicklung eines "Zwei-Klassen-Internet" führen könnten. (gpi, 13.10.2015)