Bild nicht mehr verfügbar.

Maria Vassilakou überstand die Vertrauensabstimmung bei den Grünen. Sie verliert aber jedenfalls das Vizebürgermeisteramt.

Foto: APA / Hans Punz

Bild nicht mehr verfügbar.

FPÖ-Klubchef Johann Gudenus ist künftig wohl Vizebürgermeister.

Foto: APA / Helmut Fohringer

Bild nicht mehr verfügbar.

Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) muss sich zwischen einem grünen oder einem schwarzen Regierungspartner entscheiden.

Foto: APA / Hans Klaus Techt

Wien – Auch wenn die Fortsetzung der rot-grünen Regierung in Wien wahrscheinlich, aber noch keinesfalls besiegelt ist, gilt jetzt schon als fix, dass Maria Vassilakou ihr Amt als Vizebürgermeisterin verlieren wird. Grund ist die Wiener Stadtverfassung: In dieser ist geregelt, dass der stärksten Partei ein Vizebürgermeisteramt zusteht. Der zweite Posten kann von der zweitstärksten Kraft nominiert werden, wenn diese ein Drittel der Mandate erreicht. Das ist der FPÖ mit 34 von 100 Mandaten erstmals gelungen.

Künftig soll also wie angekündigt FPÖ-Klubchef Johann Gudenus, engster Vertrauter von Parteichef Heinz-Christian Strache, als Vizebürgermeister und nichtamtsführender Stadtrat im Stadtsenat fungieren. "Eine operative Verantwortung kommt dem Vizebürgermeister aber nicht zu", sagt Rudolf Gerlich von der Magistratsdirektion dem STANDARD.

Salär monatlich 9.441,60 Euro

Soll heißen: Gudenus ist einzig Vertreter des Bürgermeisters ohne Machtbefugnisse. Es ist anzunehmen, dass Michael Häupl alles unternehmen wird, dass diese Vertretungsoption nie zur Anwendung gelangt. Außerdem steht der SPÖ ein Vizebürgermeisterposten zu, den bisher Stadträtin Renate Brauner einnahm – und der wohl nicht an den Koalitionspartner abgegeben wird. Gudenus erhält in Zukunft laut Bezügegesetz 14-mal im Jahr 9.441,60 Euro brutto. Vassilakou standen als Vize und amtierender Stadträtin 16.308,20 Euro zu. Dem nichtamtsführenden Stadtrat Gudenus gebührt als Vizebürgermeister – anders als der amtsführenden Stadträtin Vassilakou – laut Bezügegesetz kein Dienstwagen.

SPÖ könnte Stadtratsposten verlieren

Bisher stellte die SPÖ sieben Stadträte, die Grünen einen. Dazu kamen die nichtamtsführenden Stadträte von FPÖ (3) und ÖVP (1). Bleibt der Stadtsenat in der derzeitigen Größe, würde die SPÖ einen Stadtratsposten an die FPÖ verlieren. Möglich ist aber auch eine Ausweitung des Gremiums auf bis zu 15 Mitglieder: Bei 14 hätte die SPÖ wieder sieben Stadträte, die FPÖ hätte fünf – allerdings müssten dann andere Einsparungspotenziale in der Verwaltung gefunden werden.

Rot-schwarze Mehrheit wäre fragil

Die Auszählung der Briefwahlstimmen hat den Grünen noch ein Mandat von der FPÖ gebracht, womit die Fortsetzung von Rot-Grün mit 54 von 100 Mandaten abgesichert wäre. Rot-Schwarz hätte nur eine minimale Mehrheit von 51 Mandaten, was die Verhandlungsposition der Grünen stärkt.

Die knappe Mehrheit dürfte in einigen politischen Fragen aber durchaus fragil sein, wenn man einen Blick in die künftige ÖVP-Riege im Rathaus wirft: So schaffte die vehemente Abtreibungsgegnerin Gudrun Kugler per Vorzugsstimmenwahlkampf den Einzug in den Gemeinderat. Die wertkonservative christliche Theologin und Juristin war schon 2005 parteiintern umstritten, als sie als Parteilose für die ÖVP kandidierte. "Ich fürchte, jene, die sie auf die Liste gebracht haben, waren sich vielem nicht bewusst", sagte 2005 die damalige ÖVP-Nationalrätin und spätere Wiener Landesparteichefin Christine Marek. Auch Ingrid Korosec, von der Landes-ÖVP nur auf einen hinteren Listenplatz gesetzt, schaffte per Vorzugsstimmen den Einzug.

Bei den Grünen ist nach dem leichten Rückfall um 0,8 Prozentpunkte auf 11,84 Prozent aber ebenfalls nicht alles eitel Wonne. Es war – trotz Stimmenzuwächsen – das erste prozentuelle Minus bei Wahlen seit 2010. Vassilakou wird trotz Rücktrittsankündigungen weitermachen. Häupl will sich erst nach Gesprächen mit den anderen Parteien entscheiden, mit wem Regierungsverhandlungen aufgenommen werden.

Oppositionsrechte der FPÖ gestärkt

Mit der FPÖ hat Häupl eine Koalition ausgeschlossen, die Oppositionsrechte der Freiheitlichen wurden durch den Wahlsieg aber gestärkt. So kann die FPÖ mit 30 Mandataren selbst eine Untersuchungskommission im Gemeinderat sowie einen U-Ausschuss im Landtag beantragen. Auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kann mit den Unterschriften von 33 FPÖ-Mandataren angerufen werden, um Landesgesetze prüfen zu lassen. Pro Wahlperiode kann jeder Abgeordnete nur zwei Anträge unterstützen. Auch der Bundesrechnungshof (RH) muss künftig aktiv werden, wenn die FPÖ Gemeindematerie prüfen lassen will. (David Krutzler, 13.10.2015)